NS-Vergangenheit: Mythos vom unbelasteten Verfassungsgericht fällt
Wichtige Fakten
- • 60% der Erstbesetzung gaben fälschlich an, verfolgt worden zu sein.
- • Drei der 24 Richter waren NSDAP-Mitglieder, fünf SA-Mitglieder.
- • Verfolgte und Belastete arbeiteten konstruktiv am Gericht zusammen.
- • Das Gericht förderte trotz Vergangenheit liberale Rechtsprechung.
Mythos widerlegt
Eine Studie im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts räumt mit dem Mythos auf, die höchste deutsche Richterbank sei nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend unbelastet von der NS-Vergangenheit gewesen. Von den 24 1951 berufenen Richtern waren entgegen früheren Annahmen nur neun tatsächlich verfolgt – nicht rund 60 Prozent, wie damals in Fragebögen angegeben. Drei Richter waren ehemalige NSDAP-, fünf ehemalige SA-Mitglieder.
Personelle Kontinuitäten
Besonders bekannt war der Fall Willi Geiger, der als NSDAP- und SA-Mitglied an Todesurteilen von Sondergerichten mitwirkte. Gerichtspräsident Hermann Höpker-Aschoff arbeitete für die Haupttreuhandstelle Ost, die an der Enteignung jüdischer Bevölkerung beteiligt war. Beide wurden trotz ihrer Belastung berufen, begünstigt durch die Nachkriegspolitik, die Fachkompetenz über Vergangenheitsaufarbeitung stellte.
Konstruktive Zusammenarbeit
Trotz der Unterschiede – Georg Fröhlich, dessen Sohn im KZ starb, kooperierte eng mit dem NS-Juristen Geiger. Die Opfer vermieden es, ihre Verfolgung zu betonen, um in der Nachkriegsgesellschaft akzeptiert zu werden. Dennoch setzte das Gericht liberale und pluralistische Akzente, etwa durch Entscheidungen zugunsten von NS-Verfolgten, und unterschied sich damit von anderen Behörden.
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