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60% der Erstbesetzung gaben fälschlich an, verfolgt worden zu sein.
Drei der 24 Richter waren NSDAP-Mitglieder, fünf SA-Mitglieder.
Verfolgte und Belastete arbeiteten konstruktiv am Gericht zusammen.
Das Gericht förderte trotz Vergangenheit liberale Rechtsprechung.
"Die historische Aufarbeitung könnte langfristig das Vertrauen in die Institution als Symbol des Neuanfangs verändern."
"Die Ergebnisse fordern eine Neubewertung der Gründungsgeschichte des Bundesverfassungsgerichts und der deutschen Nachkriegsjustiz."