„Recht auf Vergessenwerden“: Deutsche Politiker fordern Schutz für Krebsüberlebende
Wichtige Fakten
- • 5,5 Mio. Menschen in Deutschland sind ehemalige Krebspatienten.
- • SPD-Vorschlag: Nach fünf Jahren keine Offenlegung der Krebsdiagnose mehr.
- • 77% der Geheilten erfahren Diskriminierung bei privaten Versicherungen.
- • Nur 11 EU-Staaten haben gesetzliche Schutzmaßnahmen für Krebsüberlebende.
- • Wissenschaft: Rückfallrisiko nach fünf Jahren nicht signifikant erhöht.
Initiativen und Forderungen
Deutsche Politiker, die selbst Krebs überlebt haben, setzen sich für ein Gesetz ein, das Genesene vor Diskriminierung schützt – etwa bei Krediten, Adoption oder Versicherungen. Die als „Recht auf Vergessenwerden“ bekannte Regelung ist eine zentrale Forderung der SPD, die für die rund 5,5 Millionen Betroffenen eine Frist von fünf Jahren nach ärztlich bestätigter Heilung vorsieht. Initiatoren sind unter anderem Adis Ahmetović, Manuela Schwesig und Lars Klingbeil.
Widerstand der Versicherungsbranche
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt vor festen Fristen, da auch nach erfolgreicher Behandlung Spätfolgen oder Rückfälle möglich seien und dies die Prämien für alle erhöhen könnte. Die Deutsche Krebsforschungszentrum hält dagegen, dass das Risiko weiterer Tumore nicht signifikant höher ist als in der Allgemeinbevölkerung. Patientenschützer betonen, dass insbesondere Jüngere mit guten Prognosen benachteiligt werden.
Europäischer Vergleich und Forderungen
Die Europäische Gesellschaft für Onkologie fordert einheitliche Standards. Nur 11 EU-Länder haben spezielle Gesetze; eine EU-Richtlinie, die Deutschland noch umsetzt, erlaubt Einschränkungen bis zu 15 Jahre nach Therapie. Während Irland 2026 ein Gesetz verabschiedete, gibt es im UK nur freiwillige Selbstverpflichtungen. In Deutschland fordert eine Petition mit über 55.000 Unterschriften ebenfalls eine Reform.
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