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Inland 01.08.2026, 05:51

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung startet: Was Eltern wissen müssen

Rechtsanspruch ab Sommer 2026 für Erstklässler, dann jährlich mehr Klassenstufen

Wichtige Fakten

  • Rechtsanspruch ab Sommer 2026 für Erstklässler, dann jährlich mehr Klassenstufen
  • Ganztag umfasst acht Stunden täglich, Unterricht inbegriffen
  • Eltern müssen für Betreuung zählen; Platzlücke in Bayern und NRW

Start des Rechtsanspruchs

Mit Beginn des neuen Schuljahres im August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Kraft – zunächst für alle Erstklässler. Das Gesetz, beschlossen 2021, soll stufenweise ausgeweitet werden, sodass bis zum Schuljahr 2029/30 Kinder der Klassen eins bis vier Anspruch auf acht Stunden Bildung und Betreuung täglich haben.

Umfang und Organisation

Der Anspruch umfasst täglich acht Stunden, wobei Unterricht mitzählt. Die Betreuung kann in der Schule oder in nahegelegenen Horten erfolgen, wobei die Detailorganisation Ländersache ist. Grundsätzlich gilt der Anspruch auch in den Ferien, Ländern können vier Wochen Pause festlegen. In gebundenen Ganztagsschulen ist die Teilnahme Pflicht.

Nachfrage und Kosten

Umgesetzt von Ländern und Kommunen, die bisher stark in Infrastruktur investierten, steht Kritik an Platzlücken: Jährlich fehlten laut DGB rund 166.000 Plätze. Für die Deckung des Rechtsanspruchs benötigen elf Länder vollständige Deckung, fünf weitgehende – gute Grundlage nach Sanierung der Bäder bereitete. Eltern zahlen jedoch höchst Eigenanteile je Wohnort – Kosten zwischen null und mehreren Hundert Euro stehen an.

Sch-langfristiger Blick – Erwartungen

Bildungsministerin Prien sieht Meilenstein zur Chancengerechtigkeit, dazu hin hat pragmatische Erweiterungen begrüßend Verband Dutzendes zusammenkommen: Der Rechtsanspruch wiegt auch Deutschnoten für Lehrende (Nordirisches schön)

Das Beitrag darbietet bewährten Einsatz Möglichkeiten – Sozialausbaureif wie 12-Stunden-L-Kongress-Grobends, was spezielle.

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