Rentenkommission schlägt umfassende Reformen vor
Wichtige Fakten
- • Selbstständige, Beamte und Abgeordnete sollen künftig einzahlen.
- • Kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Modell für alle Pflicht.
- • Renteneintrittsalter an Lebenserwartung gekoppelt, für 30-Jährige eventuell 68.
- • Rente mit 63 soll durch gesundheitsabhängigen Ausstieg ersetzt werden.
- • Höhere Rentenfreibeträge für Grundsicherungsempfänger geplant.
Rentenkommission legt Reformvorschläge vor
Die Rentenkommission hat nach fünf Monaten Beratung einen umfassenden Reformkatalog vorgelegt, um die gesetzliche Rente zukunftssicher zu machen. Ziel ist es, die Altersbezüge stabil zu halten, obwohl die Bevölkerung immer älter wird. Insgesamt wurden rund 30 Empfehlungen verabschiedet, die von politischen Akteuren der Union und SPD mitgetragen werden.
Einbeziehung neuer Gruppen und Aktienrente
Ein zentraler Vorschlag ist die verpflichtende Einbeziehung von Selbstständigen, Beamten und Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung für alle Neuzugänge. Beamtenpensionen sollen schrittweise an das Rentensystem angeglichen werden. Zudem empfiehlt die Kommission eine kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild, die gemeinsam von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert wird. Der Fonds soll in einem Staatsfonds verwaltet werden.
Flexibleres Renteneintrittsalter
Die Rente mit 63 soll abgeschafft werden. Stattdessen soll das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt werden: Auf 40 Beitragsjahre sollen statistisch 20 Rentenjahre folgen. Für heute 30-Jährige könnte das Renteneintrittsalter auf 68 Jahre steigen. Ein vorzeitiger Rentenausstieg soll nur noch für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen möglich sein.
Mehr Netto für Geringverdiener
Um die Altersarmut zu bekämpfen, sind Steuerzuschüsse geplant, da die kapitalgedeckte Säule anfangs keine Erträge abwirft. Zudem sollen Menschen in der Grundsicherung künftig höhere Rentenfreibeträge erhalten, sodass sie mehr von ihren eigenen Rentenzahlungen behalten können.
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