AfD-Parteitag in Erfurt: Versammlungsrechtliche Spielregeln im Fokus
Wichtige Fakten
- • Versammlungen sind in Deutschland nicht erlaubnispflichtig, sondern nur anmeldepflichtig.
- • Thüringer Landesverwaltungsamt verbot Versammlungen auf Zufahrtswegen des AfD-Parteitags.
- • Attac erwirkte Eilrechtsschutz gegen Verlegung einer Protestkundgebung.
- • Sitzblockaden können strafbar sein, wenn sie andere Versammlungen grob stören.
Versammlungsfreiheit in Erfurt auf dem Prüfstand
Der AfD-Bundesparteitag in Erfurt am Wochenende zieht tausende Gegendemonstranten an, die den Parteitag verhindern wollen. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 8 die Versammlungsfreiheit: Versammlungen sind nicht erlaubnispflichtig, aber 48 Stunden vorher anzumelden. Das Bundesverfassungsgericht betont die demokratische Bedeutung dieses Rechts. Ein Versammlungsverbot ist jedoch als letztes Mittel möglich, etwa bei unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Versammlungsverbote und juristische Reaktionen
Das Thüringer Landesverwaltungsamt erließ eine Allgemeinverfügung, die Versammlungen auf den Zufahrtswegen zum Parteitagsgelände verbietet. Grund sind befürchtete Blockaden, die Einsatzfähigkeiten von Rettungskräften behindern könnten. Diese pauschalen Verbote sind jedoch umstritten und gelten als schwerer Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Das Netzwerk Attac erwirkte erfolgreich Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Weimar, sodass eine geplante Kundgebung auf der Anfahrtsstrecke stattfinden darf. Über weitere Anträge wird noch entschieden.
Strafbarkeit von Sitzblockaden als Einzelfallfrage
Ob Sitzblockaden strafbar sind, hängt vom Einzelfall ab. Solche Blockaden können grundsätzlich von der Versammlungsfreiheit geschützt sein, aber auch eine grobe Störung einer anderen Versammlung darstellen. Dabei ist relevant, ob ein Parteitag selbst als Versammlung nach Artikel 8 GG gilt – rechtlich nicht abschließend geklärt, aber wahrscheinlich. Symbolische Kurzblockaden überwiegen eher die Versammlungsfreiheit der Blockierenden, während langwierige Blockaden in Nähe des Parteitags strafbar sein könnten.
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