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Inland 08.03.2026, 13:12 Aktualisiert: 08.03.2026, 23:03

Schweizer lehnen drastische Rundfunkgebühren-Kürzung deutlich ab

62% der Wähler stimmten gegen die Halbierungsinitiative zur Rundfunkgebühr.

Wichtige Fakten

  • 62% der Wähler stimmten gegen die Halbierungsinitiative zur Rundfunkgebühr.
  • Die Gebühr beträgt aktuell 335 Franken pro Haushalt jährlich.
  • Die Regierung plant eine Senkung auf 300 Franken bis 2029.
  • 70% der Wähler verankerten die Bargeldversorgung in der Verfassung.
  • Die Schweizer Nationalbank muss künftig die Bargeldversorgung garantieren.

Rundfunkgebühr bleibt weitgehend erhalten

Bei einer Volksabstimmung in der Schweiz haben die Wähler die sogenannte "Halbierungsinitiative" zur drastischen Senkung der Rundfunkgebühr mit 62% Nein-Stimmen deutlich abgelehnt. Die von der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) unterstützte Vorlage sah eine Reduzierung von aktuell 335 Franken auf 200 Franken pro Haushalt jährlich vor, wobei Unternehmen komplett befreit worden wären. Die Ablehnung fiel damit deutlicher aus als in den Umfragen erwartet, die noch von einem knappen Ausgang ausgegangen waren.

Kontroverse Debatte vor der Abstimmung

Im Vorfeld der Abstimmung wurde heftig über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert. Die SVP argumentierte wirtschaftsliberal, dass die Schweizer Rundfunk- und Fernsehgesellschaft (SRG) auf Bereiche verzichten solle, die private Anbieter bedienen könnten, insbesondere im Online-Bereich. SRG-Generaldirektorin Susanne Wille und Medienwissenschaftler warnten hingegen, dass bei solchen Kürzungen der Programmauftrag in allen vier Landessprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch) nicht mehr erfüllt werden könne.

Regierung hatte bereits Kompromisslösung beschlossen

Unabhängig von der Volksabstimmung hatte die Schweizer Regierung bereits eine schrittweise Senkung der Rundfunkgebühr auf 300 Franken bis 2029 beschlossen, zudem werden mehr Unternehmen von der Abgabe ausgenommen. Medienminister Albert Rösti (SVP), der früher zu den Initianten der Halbierungsinitiative gehörte, vertrat in der Regierung diese gemäßigtere Linie. Die Regierung und eine Parlamentsmehrheit lehnten die radikale Kürzung ab, da die Gebühr als entscheidend für die Repräsentation der Landessprachen und die ausländische Berichterstattung gilt.

Bargeld wird verfassungsrechtlich geschützt

In einer separaten Abstimmung stimmten etwa 70% der Wähler für eine Regierungsvorlage, die die Verfügbarkeit von Bargeld in der Verfassung verankert. Diese sieht vor, dass die Schweizer Nationalbank die Versorgung mit Bargeld garantieren muss. Eine Bürgerinitiative mit dem Titel "Bargeld ist Freiheit", die auf eine explizitere Formulierung abzielte, wurde damit übergangen, da die Regierungsvorlage als ausreichend erachtet wurde.

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