SPLC plädiert auf nicht schuldig in Bundesbetrugsfall
Wichtige Fakten
- • SPLC plädierte auf nicht schuldig bei Bundesanklage wegen Betrugs und Geldwäsche.
- • Anklage: SPLC leitete über 3 Mio. USD an Quellen in extremistischen Gruppen weiter.
- • Zwischen 2014 und 2023 sollen Gelder zweckentfremdet worden sein.
- • Rechtsexperten sehen schwachen Fall, Regierung nutzt ihn gegen Bürgerrechtsorganisation.
- • Trump-Regierung verstärkt Prüfung von gemeinnützigen Gruppen Opposition.
Hintergrund der Anklage
Das Southern Poverty Law Center (SPLC) hat am Donnerstag auf nicht schuldig plädiert im Zusammenhang mit Vorwürfen, die Organisation habe Betrug und Geldwäsche begangen. Das 11-Punkte-Anklageschrift, eingereicht vom US-Staatsanwalt für den mittleren Bezirk von Alabama (Montgomery), wirft der Menschenrechtsorganisation vor, in einem Programm, das Informanten zur Überwachung rechtsextremer Gruppen bezahlte, Betrug begangen zu haben. Das Programm existiert nicht mehr.
Vorwürfe und Verteidigung
Die Staatsanwaltschaft behauptet, das SPLC habe zwischen 2014 und 2023 über 3 Millionen US-Dollar verdeckt an vertrauliche Quellen in extremistischen Gruppen weitergeleitet. Zudem soll die Organisation gegenüber Spendern und Banken falsche Angaben gemacht haben. Der amtierende Präsident Bryan Fair wies die Anschuldigungen zurück: „Die Anklagen sind nachweislich falsch. Unser Informantenprogramm rettete Leben.“
Juristische Eindämmung
Rechtsexperten bezeichnen den Fall als schwach. Der ehemalige Bundesstaatsanwalt Andrew Tessman nannte es „sehr ungewöhnlich“, eine juristische Person dieser Verbrechen anzuklagen. Die Trump-Regierung hat Maßnahmen gegen non-profit Gruppen versprochen, die ihren Zielen entgegenstehen. Konservative Kreise kritisieren seit Langem, wie das SPLC bestimmte rechte Gruppen als „Hassgruppen“ einstuft.
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