Tchibo unterliegt Aldi Süd erneut im Kaffeepreis-Streit
Wichtige Fakten
- • Tchibo wirft Aldi Süd vor, Kaffee unter Herstellungskosten zu verkaufen
- • Oberlandesgericht Düsseldorf wies Tchibos Berufung zum zweiten Mal ab
- • Kaffeepreise sind seit 2020 um über 50 Prozent gestiegen
- • Lebensmittelketten dürfen Produkte zu Werbezwecken mit Verlust verkaufen
Juristische Niederlage für Tchibo
Der Kaffeeröster Tchibo hat erneut eine juristische Niederlage im Streit über angeblich zu niedrige Kaffeepreise gegen Aldi Süd hinnehmen müssen. Die Richter des 6. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf wiesen die Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz zurück. Tchibo wirft dem Discounter vor, seit Ende 2023 Kaffee seiner Eigenmarke Barissimo unter den Herstellungskosten angeboten und damit gegen geltendes Recht verstoßen zu haben.
Branchenexperten sehen Machtverschiebung
Aus Sicht von Branchenexperten verdeutlicht das Verfahren die veränderten Machtverhältnisse im Handel. Das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln gilt nicht für Verkäufe unter Herstellungskosten, was das Gericht juristisch begründet habe. Sogenannte Eckpreisartikel wie Kaffee werden oft vergünstigt angeboten, um Kunden in die Läden zu locken.
Kaffeepreise deutlich gestiegen
Kaffeehändler erleben derzeit herausfordernde Zeiten mit stark gestiegenen Rohkaffeepreisen. Bohnenkaffee war im Dezember laut Statistischem Bundesamt im Schnitt knapp 55 Prozent teurer als 2020. Tchibo hat seine Preise bereits erhöht und plant weitere Anpassungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - Tchibo kann Revision einlegen und die Entscheidung vom Bundesgerichtshof prüfen lassen.
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