USA verschärfen Green-Card-Regeln: Anträge müssen aus dem Ausland gestellt werden
Wichtige Fakten
- • Green-Card-Anträge müssen künftig im Heimatland gestellt werden.
- • Ausnahme nur in außergewöhnlichen Umständen.
- • US-Regierung will „Ausbeutung“ des Einwanderungssystems stoppen.
- • Kritiker befürchten, Familien auseinanderzureißen.
Neue Green-Card-Regel: Antragstellung nur noch im Ausland möglich
Die US-Einwanderungsbehörde USCIS hat am Freitag eine neue Richtlinie veröffentlicht, die die meisten Einwanderer, die eine Green Card beantragen möchten, dazu verpflichtet, das Land zu verlassen und den Antrag in einem US-Konsulat im Ausland zu stellen. Bisher konnten Visa-Inhaber wie Studenten, Arbeitnehmer oder Touristen eine Green Card beantragen, ohne die USA verlassen zu müssen. Damit schließt die Trump-Administration nach eigenen Angaben eine Ausnahme, die die „Ordnungsmäßigkeit des Einwanderungssystems“ untergraben habe.
Begründung und Ausnahmen
Die Behörde begründet den Schritt mit dem Ziel, illegale Einwanderung zu bekämpfen und das System effizienter zu machen. Die neue Vorgehensweise stelle sicher, dass Ausländer die amerikanischen Einwanderungsgesetze einhalten, so ein USCIS-Sprecher. Ausnahmen seien nur in außergewöhnlichen Fällen und im nationalen Interesse vorgesehen, etwa bei bestimmten Wirtschaftsinteressen. Unklar ist, ob bereits laufende Verfahren betroffen sind. Die Behörde wird Anträge laut eigenen Angaben einzelfallbezogen bewerten.
Kritik und mögliche Folgen
Kritiker der Reform, darunter frühere USCIS-Beamte, warnen, dass die Neuregelung Familien auseinanderreißen könnte, da der gemeinsame Aufenthalt in den USA während des Verfahrens nicht mehr möglich sei. Schätzungen zufolge warten derzeit über eine Million legale Einwanderer auf die Genehmigung ihres Statusantrags. Die Maßnahme sei „weitgehend beispiellos“ und dürfte Hunderttausende Familien und Arbeitgeber jährlich betreffen, sagte ein ehemaliger hochrangiger USCIS-Beamter. Die große Rechtsunsicherheit sei für die Betroffenen kaum tragbar.
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