Verfassungsgericht verhandelt über Rundfunkbeitrag
Wichtige Fakten
- • Der Rundfunkbeitrag sollte um 58 Cent steigen.
- • Die Länder blockierten die Erhöhung ab Januar 2025.
- • ARD und ZDF zogen nach Karlsruhe.
- • KEF empfiehlt nun plus 28 Cent ab 2027.
- • Urteil wird bis Jahresende erwartet.
Hintergrund zum Verfahren
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die vom Bund der Länder blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Haushalt und Monat. Die unabhängige Kommission (KEF) hatte eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro empfohlen, die Länder lehnten dies jedoch ab. ARD und ZDF sahen ihre Rundfunkfreiheit verletzt und reichten Verfassungsbeschwerde ein.
Neue KEF-Empfehlung
In ihrem Zwischenbericht 2026 empfiehlt die KEF nun eine geringere Erhöhung von 28 Cent auf 18,64 Euro, nicht rückwirkend zum Januar 2025, sondern erst ab Januar 2027. Grund seien höhere Einnahmen durch mehr Haushalte und Zinserträge. Das Gericht wird prüfen, ob die Länder mit ihrer Ablehnung verfassungswidrig handelten.
Auswirkungen
Eine rückwirkende Erhöhung gilt aufgrund der neuen Empfehlung als unwahrscheinlich. Das Urteil wird jedoch für die künftige Beitragsfestsetzung ab 2027 richtungsweisend sein. Eine Entscheidung wird bis Ende 2026 erwartet.
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