Baustelle beim Heizungsgesetz: Verfassungsrechtliche Zweifel an Reiches Plänen
Wichtige Fakten
- • Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes sieht möglichen Verfassungsverstoß.
- • Gesetz von Wirtschaftsministerin Reiche (CDU) erlaubt neue Öl- und Gasheizungen.
- • Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 Begrenzung künftiger Reduktionslasten gefordert.
- • Grüne sehen klare Warnung; Union solle Heizungsgesetz ändern.
- • Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss für nächste Woche geplant.
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) könnte gegen das Grundgesetz verstoßen. Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, würden „Reduktionslasten unverhältnismäßig in die Zukunft verschoben“. Dies berge ein Risiko vor dem Bundesverfassungsgericht, das 2021 entschieden hatte, dass Klimaschutzmaßnahmen die Freiheit künftiger Generationen nicht unverhältnismäßig einschränken dürfen.
Das Gesetz löst das sogenannte Heizungsgesetz von Robert Habeck (Grüne) ab und erlaubt weiterhin den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen. Die Ministerin selbst konnte wegen einer Türkei-Reise zunächst nicht auf die Kritik reagieren; ihr Haus verweist auf mehrere Instrumente zur Zielerreichung und betont die Verfassungskonformität. Auch aus der eigenen Partei kommen Zweifel: Thomas Heilmann, Chef der Klimaunion, nannte die Pläne „dringend verbesserungsbedürftig“.
Die grüne Bundestagsfraktion hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. Energiepolitiker Michael Kellner sieht eine „klare Warnung“ und droht anderenfalls einer Blamage vor dem Verfassungsgericht. Die SPD, die das alte Gesetz als sozial unausgewogen kritisierte, könnte sich nach Einschätzung der Grünen dem Druck nicht entziehen. Kommende Woche ist eine Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss geplant, bei der auch Ministerin Reiche Rede und Antwort stehen muss.
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