Weitere Durchsuchungen im Verfahren gegen AfD-Abgeordneten Maximilian Krah
Wichtige Fakten
- • Generalstaatsanwaltschaft Dresden führt Durchsuchungen bei Dritten durch
- • Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im China-Kontext
- • Bundestag erteilte einstimmige Genehmigung für die Maßnahmen
- • Kein neues Ermittlungsverfahren mit neuen Vorwürfen
- • Unschuldsvermutung gilt weiterhin
Neue Ermittlungsschritte
Im Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden weitere Durchsuchungen durchgeführt. Diese richteten sich nicht direkt gegen Krah, sondern gegen Dritte, wobei die Behörde keine konkreten Namen nannte. Es wird angenommen, dass potenzielle Beweismittel gefunden werden könnten.
Hintergrund des Falls
Das Verfahren gegen Krah wurde im Mai 2025 eröffnet und bezieht sich auf seine frühere Mandatstätigkeit als Europaabgeordneter. Im September 2025 hob der Bundestag seine Immunität auf, woraufhin Büro- und Wohnräume durchsucht wurden. Ein ehemaliger Mitarbeiter von Krah wurde bereits wegen Spionage für China zu fast fünf Jahren Haft verurteilt. Krah, der die Vorwürfe als politisch motiviert zurückweist, war Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl 2024 und zog später über ein Direktmandat in den Bundestag ein.
Genehmigung und aktuelle Lage
Die neuerlichen Durchsuchungen wurden vom Bundestag am 27.02.2026 einstimmig genehmigt, nachdem frühere Maßnahmen nicht ausreichten. Die Generalstaatsanwaltschaft betonte, dass damit kein neues Ermittlungsverfahren mit neuen Tatvorwürfen verbunden ist, und die Unschuldsvermutung weiterhin gilt. Die Ermittlungen laufen weiter, während deutsche Sicherheitsbehörden seit langem vor zunehmender Spionage aus China warnen.
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