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International 26.06.2026, 13:39 Aktualisiert: 26.06.2026, 15:01

Zeugen Jehovas erringen Erfolg vor BGH im Streit um NS-Archiv

BGH gab Revisionsklage der Zeugen Jehovas statt.

Wichtige Fakten

  • BGH gab Revisionsklage der Zeugen Jehovas statt.
  • Archiv mit ca. 1.000 Dokumenten zur NS-Verfolgung von Annemarie Kusserow.
  • Bruder verkaufte Archiv 2009 an Bundeswehr-Museum in Dresden.
  • BGH: Bruder hatte kein Eigentumsrecht; Neuverhandlung in Köln.

BGH-Urteil zum Kusserow-Archiv

Die Zeugen Jehovas haben im Streit um ein historisches Archiv zur NS-Verfolgung einen Erfolg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erzielt. Das Oberlandesgericht Köln muss den Fall neu verhandeln. Der BGH gab der Revisionsklage der Glaubensgemeinschaft statt und wies auf fehlende Eigentumsrechte des Verkäufers hin.

Hintergrund des Archivs

Annemarie Kusserow, selbst inhaftiert, dokumentierte die Verfolgung ihrer Familie von 1933 bis 1945 lückenlos mit rund 1.000 Originaldokumenten, darunter Gestapo-Protokolle. Sie vermachte das Archiv 2005 den Zeugen Jehovas. 2009 verkaufte ihr Bruder es jedoch für 4.000 Euro an das Militärhistorische Museum der Bundeswehr in Dresden – gegen den Willen der Gemeinschaft.

Kritik am Ausstellungsort

Die Zeugen Jehovas lehnen das Bundeswehr-Museum als Ausstellungsort ab, da die Familie US-Wehrdienst verweigerte. Ein Vergleich über eine Leihgabe an andere Museen scheiterte. Nun muss Köln klären, wer Eigentümer ist – der BGH gab klare Hinweise für die Rückgabe.

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