Zuckerberg vor Gericht: Meta-Chef verteidigt Suchtpotenzial von Social Media
Wichtige Fakten
- • Mark Zuckerberg verteidigte Meta in einem US-Prozess um Suchtpotenzial sozialer Medien.
- • Klägerin wirft Plattformen vor, Dienste absichtlich süchtigmachend gestaltet zu haben.
- • Zuckerberg räumte vorübergehende Mängel bei Alterskontrolle für minderjährige Nutzer ein.
- • Prozess richtet sich gegen YouTube und Instagram, Snapchat und TikTok sind durch Vergleich raus.
- • Ausgang könnte Hunderte weitere Klagen ähnlicher Art beeinflussen.
Zuckerbergs Aussage im Sucht-Prozess
Meta-Chef Mark Zuckerberg hat in einem US-Gerichtsverfahren die Vorgehensweise seines Unternehmens gegen Vorwürfe des Suchtpotenzials sozialer Medien verteidigt. Laut Berichten aus dem Gerichtssaal sagte Zuckerberg, dass Meta keine Ziele für Nutzungszeiten seiner Apps mehr setze. Er räumte jedoch vorübergehende Mängel bei der Alterskontrolle ein, darunter schleppende Identifizierung minderjähriger Nutzer und Zugriff von unter 13-Jährigen auf Dienste wie Instagram, was gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.
Hintergrund der Klage
Die 20-jährige Klägerin wirft Online-Plattformen vor, ihre Dienste absichtlich so gestaltet zu haben, dass Nutzer süchtig danach werden, etwa durch Funktionen wie endloses Scrollen. Sie nutzte die Plattformen bereits als Kind und führt ihre Depressionen und Angstzustände darauf zurück. Die Klage richtet sich aktuell gegen Googles YouTube und Instagram, während Snapchat und TikTok durch einen Vergleich dem Prozess entgangen sind.
Mögliche Auswirkungen
Der Ausgang des Verfahrens könnte wegweisend für Hunderte weitere Klagen ähnlicher Art sein und die Diskussion über Altersbeschränkungen und Regulierung sozialer Medien beeinflussen.
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