Alle Artikel zu diesem Thema auf einen Blick.
Deutschland ist im EU-Vergleich Schlusslicht beim rechtlichen Schutz vor sexueller Belästigung.
Sexuelle Belästigung ist in Deutschland nur im Arbeitsrecht verboten.
In anderen EU-Ländern ist sexuelle Belästigung auch im Zivilrecht und bei Dienstleistungen verboten.
Eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wird geplant, um den Schutz auszuweiten.
Die EU hat 2024 einen Rechtsakt zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verabschiedet.
Digitale Gewalt und die Erstellung von nicht-einvernehmlichen Inhalten sind in Deutschland nicht ausdrücklich strafbar.
Bis Juni 2027 muss Deutschland seine Rechtslage an die EU-Vorgaben anpassen.
"Eine rechtliche Anpassung ist bis Juni 2027 erforderlich, um den Schutz gegen sexuelle Belästigung auf EU-Niveau anzuheben. Die Bundesregierung plant eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, während Experten auf die strafwürdige Erstellung digitaler Inhalte drängen."
"Das Urteil dürfte weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichbehandlung im Wohnungsmarkt anstoßen und den Druck auf Makler erhöhen, diskriminierungsfreie Prozesse zu gewährleisten. Es wird erwartet, dass dies zu einer breiteren Anwendung von Testanfragen führt."