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Deutschland hinkt beim Schutz gegen sexuelle Belästigung hinterher: Neue EU-Vorgaben und Reformpläne
Deutschland ist im EU-Vergleich Schlusslicht beim rechtlichen Schutz vor sexueller Belästigung.
Wichtige Fakten
- • Deutschland ist im EU-Vergleich Schlusslicht beim rechtlichen Schutz vor sexueller Belästigung.
- • Sexuelle Belästigung ist in Deutschland nur im Arbeitsrecht verboten.
- • In anderen EU-Ländern ist sexuelle Belästigung auch im Zivilrecht und bei Dienstleistungen verboten.
- • Eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wird geplant, um den Schutz auszuweiten.
- • Die EU hat 2024 einen Rechtsakt zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verabschiedet.
- • Digitale Gewalt und die Erstellung von nicht-einvernehmlichen Inhalten sind in Deutschland nicht ausdrücklich strafbar.
- • Bis Juni 2027 muss Deutschland seine Rechtslage an die EU-Vorgaben anpassen.
Ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes deckt auf, dass Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern beim rechtlichen Schutz vor sexueller Belästigung weit zurückliegt. Während in Deutschland sexuelle Belästigung lediglich im Arbeitsrecht verboten ist, bieten andere EU-Staaten umfassende Schutzmechanismen im Zivilrecht und bei der Bereitstellung von Dienstleistungen. Solche Regelungen umfassen auch den öffentlichen Sektor und den digitalen Raum, wo Deutschland ebenfalls Nachholbedarf hat. Die EU-Richtlinie von 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen fordert unter anderem Strafen für Cyber-Belästigung und die unerlaubte Verbreitung intimer Bilder, die bis 2027 umgesetzt werden müssen. Reformpläne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sollen den Schutz ausweiten, doch besteht deutlicher Handlungsbedarf, insbesondere im digitalen Bereich.
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