Erste Lesung im Bundestag zur Umwandlung des Bürgergeldes in eine neue Grundsicherung fand am 15. Januar 2026 statt.
Das Gesetz soll großteils am 1. Juli 2026 in Kraft treten (Planung laut Entwurf).
Rund 5,3 Millionen Menschen beziehen derzeit Bürgergeld; laut Bundesagentur gelten 73 % davon als erwerbsfähig, mehr als ein Viertel ist nicht erwerbsfähig (97 % davon Kinder).
Regelsatz für Alleinstehende: 563 Euro pro Monat; der Anteil für Lebensmittel liegt bei rund 195,35 Euro monatlich (≈ 5 Euro/Tag).
Kern der Reform: verschärfte Mitwirkungspflichten, stärkerer Vermittlungsdruck, Wiederbetonung des Vermittlungsvorrangs und härtere Sanktionen bis hin zur Totalsanktion.
Konkrete Verfahrensregeln im Entwurf: Nach verpasstem ersten Termin soll unverzüglich ein zweiter Termin angeboten werden; wird auch dieser Termin versäumt, droht eine Kürzung der Leistungen um 30 %; bei einem dritten versäumten Termin sollen Jobcenter die Zahlungen ganz einstellen (zuvor ist eine Anhörung vorgesehen).
Es gibt Ausnahmen, z. B. bei gesundheitlicher Unfähigkeit, und das Entwurf sieht eine Anhörung vor, bevor Totalsanktionen angewandt werden.
Sanktionen, die künftig leichter greifen könnten, betrafen bislang nur einen kleinen Bruchteil der Beziehenden (laut dpa zuletzt im Monatsdurchschnitt weniger als 30.000 Fälle).
Der Entwurf sieht die Abschaffung einer festen Karenzzeit vor; eigenes Einkommen und Vermögen sollen vorrangig eingesetzt werden, Schonvermögen wird künftig an Lebensleistung gekoppelt (Orientierung an Alter und bisherigen Beitragszeiten zur Arbeitslosenversicherung).
Alleinerziehende, die Grundsicherung beziehen, sollen bereits ab dem ersten Geburtstag des Kindes zumutbare Arbeit antreten müssen (bisher: drei Jahre).
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) verteidigte die Reform als Instrument für 'mehr Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung' und betonte, wer Hilfe brauche, solle Schutz erhalten; CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann unterstützte die Grundlinie, mahnte aber, Sanktionen dürften nicht die Falschen treffen.
Innerhalb der SPD gibt es deutlichen Widerstand: Ein Mitgliederbegehren gegen Kernpunkte läuft bis März 2026; SPD-Abgeordnete wie Annika Klose äußern starke Vorbehalte gegenüber Vollsanktionen.
Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und kirchliche Träger protestierten in Berlin und fordern Nachbesserungen; sie warnen vor existenziellen Risiken für Betroffene.
Tagesschau-Reportagen schildern persönliche Erfahrungen von Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfängern (z. B. Existenzängste, Probleme bei Ernährung, Sorge vor Sanktionen) und illustrieren die sozialen Folgen.
Finanzierungsangaben: Bas nannte zusätzliche 'vier Milliarden Euro' für Qualifizierung, Recherchen zeigen jedoch, dass im parlamentarischen Kompromiss nur eine Milliarde zusätzlich im Etat der Jobcenter vereinbart wurde; drei Milliarden stünden bereits im Etat der Bundesagentur für Arbeit.
Die Bundesagentur für Arbeit weist Behauptungen zurück, dass Leistungen ohne vollständigen Datensatz (z. B. ohne Wohnadresse) ausgezahlt würden.
Die Debatte ist politisch und gesellschaftlich hoch umstritten; nach der Ersten Lesung folgen Ausschussberatungen, mögliche Änderungen im parlamentarischen Verfahren und rechtliche Prüfungen.