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Grundsicherung statt Bürgergeld: Bundestag debattiert Reform – härtere Sanktionen, SPD-internem Widerstand und konkrete Verfahrensregeln
Erste Lesung im Bundestag zur Umwandlung des Bürgergeldes in eine neue Grundsicherung fand am 15. Januar 2026 statt.
Wichtige Fakten
- • Erste Lesung im Bundestag zur Umwandlung des Bürgergeldes in eine neue Grundsicherung fand am 15. Januar 2026 statt.
- • Das Gesetz soll großteils am 1. Juli 2026 in Kraft treten (Planung laut Entwurf).
- • Rund 5,3 Millionen Menschen beziehen derzeit Bürgergeld; laut Bundesagentur gelten 73 % davon als erwerbsfähig, mehr als ein Viertel ist nicht erwerbsfähig (97 % davon Kinder).
- • Regelsatz für Alleinstehende: 563 Euro pro Monat; der Anteil für Lebensmittel liegt bei rund 195,35 Euro monatlich (≈ 5 Euro/Tag).
- • Kern der Reform: verschärfte Mitwirkungspflichten, stärkerer Vermittlungsdruck, Wiederbetonung des Vermittlungsvorrangs und härtere Sanktionen bis hin zur Totalsanktion.
- • Konkrete Verfahrensregeln im Entwurf: Nach verpasstem ersten Termin soll unverzüglich ein zweiter Termin angeboten werden; wird auch dieser Termin versäumt, droht eine Kürzung der Leistungen um 30 %; bei einem dritten versäumten Termin sollen Jobcenter die Zahlungen ganz einstellen (zuvor ist eine Anhörung vorgesehen).
- • Es gibt Ausnahmen, z. B. bei gesundheitlicher Unfähigkeit, und das Entwurf sieht eine Anhörung vor, bevor Totalsanktionen angewandt werden.
- • Sanktionen, die künftig leichter greifen könnten, betrafen bislang nur einen kleinen Bruchteil der Beziehenden (laut dpa zuletzt im Monatsdurchschnitt weniger als 30.000 Fälle).
- • Der Entwurf sieht die Abschaffung einer festen Karenzzeit vor; eigenes Einkommen und Vermögen sollen vorrangig eingesetzt werden, Schonvermögen wird künftig an Lebensleistung gekoppelt (Orientierung an Alter und bisherigen Beitragszeiten zur Arbeitslosenversicherung).
- • Alleinerziehende, die Grundsicherung beziehen, sollen bereits ab dem ersten Geburtstag des Kindes zumutbare Arbeit antreten müssen (bisher: drei Jahre).
- • Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) verteidigte die Reform als Instrument für 'mehr Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung' und betonte, wer Hilfe brauche, solle Schutz erhalten; CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann unterstützte die Grundlinie, mahnte aber, Sanktionen dürften nicht die Falschen treffen.
- • Innerhalb der SPD gibt es deutlichen Widerstand: Ein Mitgliederbegehren gegen Kernpunkte läuft bis März 2026; SPD-Abgeordnete wie Annika Klose äußern starke Vorbehalte gegenüber Vollsanktionen.
- • Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und kirchliche Träger protestierten in Berlin und fordern Nachbesserungen; sie warnen vor existenziellen Risiken für Betroffene.
- • Tagesschau-Reportagen schildern persönliche Erfahrungen von Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfängern (z. B. Existenzängste, Probleme bei Ernährung, Sorge vor Sanktionen) und illustrieren die sozialen Folgen.
- • Finanzierungsangaben: Bas nannte zusätzliche 'vier Milliarden Euro' für Qualifizierung, Recherchen zeigen jedoch, dass im parlamentarischen Kompromiss nur eine Milliarde zusätzlich im Etat der Jobcenter vereinbart wurde; drei Milliarden stünden bereits im Etat der Bundesagentur für Arbeit.
- • Die Bundesagentur für Arbeit weist Behauptungen zurück, dass Leistungen ohne vollständigen Datensatz (z. B. ohne Wohnadresse) ausgezahlt würden.
- • Die Debatte ist politisch und gesellschaftlich hoch umstritten; nach der Ersten Lesung folgen Ausschussberatungen, mögliche Änderungen im parlamentarischen Verfahren und rechtliche Prüfungen.
In der ersten Lesung am 15. Januar 2026 stand die umstrittene Reform des Bürgergeldes erneut im Mittelpunkt: Die Regierung will das Bürgergeld in eine 'Grundsicherung' überführen und den Vermittlungsdruck sowie Sanktionen deutlich verschärfen. Arbeitsministerin Bärbel Bas und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann verteidigten den Entwurf als Schritt zu mehr Verbindlichkeit und zur schnellen Vermittlung in Arbeit; zugleich betonten sie, dass Schutz für wirklich Hilfebedürftige bestehen bleiben solle.
Kernpunkte des Entwurfs sind verschärfte Mitwirkungspflichten, die Abschaffung einer festen Karenzzeit, Vorrang für eigenes Einkommen und Vermögen sowie eine Kopplung des Schonvermögens an Lebensleistung (Alter und Beitragszeiten). Neu und konkret geregelt ist das Sanktionenstufenmodell: Nach einem versäumten Termin soll sofort ein zweiter angeboten werden; wird auch dieser Termin verpasst, sieht der Entwurf eine sofortige Kürzung um 30 % vor; beim dritten versäumten Termin können die Zahlungen ganz eingestellt werden – nach einer vorherigen Anhörung und unter Berücksichtigung von Ausnahmen, etwa bei Krankheit. Außerdem sollen Alleinerziehende bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes wieder zumutbarer Arbeit nachgehen müssen (statt bisher drei Jahre).
Die Reform stößt auf breite Kritik: Opposition, Sozialverbände, Gewerkschaften und kirchliche Träger warnen vor sozialen Härten bis hin zum Verlust von Wohnung und Existenz. Innerhalb der SPD gibt es erheblichen Widerstand; ein Mitgliederbegehren läuft und Abgeordnete wie Annika Klose kritisieren insbesondere Vollsanktionen als populistisch und potenziell verfassungswidrig. Recherchen zu den angekündigten zusätzlichen Mitteln für Qualifizierung zeigen, dass konkret nur eine Milliarde Euro zusätzlich für Jobcenter vereinbart ist, während weitere drei Milliarden bereits im Etat der Bundesagentur für Arbeit vorgesehen sind.
Reportagen schildern die Lebenslage Betroffener und unterstreichen die Ängste vor Sanktionen und finanzielle Engpässe (Regelsatz 563 Euro, Lebensmittelanteil rund 195 Euro/Monat). Nach der Ersten Lesung folgen nun die Ausschussberatungen, in denen Änderungen möglich sind; zugleich drohen gerichtliche Prüfungen, falls Teile des Gesetzes als verfassungswidrig angegriffen werden.
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