NS-Vergangenheit des Bundesverfassungsgerichts: Mythos der Unbelastetheit widerlegt
Wichtige Fakten
- • Nur neun der ersten 24 Richter waren NS-Verfolgte, nicht 60 Prozent.
- • Drei der ersten Verfassungsrichter waren ehemalige NSDAP-Mitglieder.
- • Fünf der ersten Richter gehörten der SA an.
- • Richter Willi Geiger wirkte an Todesurteilen von Sondergerichten mit.
- • Präsident Hermann Höpker-Aschoff war an Enteignungen beteiligt.
Studie enthüllt NS-Belastung am Bundesverfassungsgericht
Eine vom Bundesverfassungsgericht selbst in Auftrag gegebene Studie hat ergeben, dass das Gericht in seiner Gründungsphase deutlich stärker von Richtern mit NS-Vergangenheit geprägt war als bisher angenommen. Von den 24 ersten Richtern wurden nur neun tatsächlich verfolgt, während zuvor rund 60 Prozent angegeben hatten. Unter den Richtern befanden sich drei ehemalige NSDAP-Mitglieder und fünf ehemalige SA-Mitglieder. Ein prominentes Beispiel ist Willi Geiger, der als Staatsanwalt an Sondergerichten an Todesurteilen mitwirkte. Der erste Gerichtspräsident Hermann Höpker-Aschoff war für die Haupttreuhandstelle Ost tätig, die jüdisches Eigentum enteignete.
Zusammenarbeit von Verfolgten und Belasteten
Bemerkenswert ist, dass verfolgte und belastete Richter konstruktiv zusammenarbeiteten. So pflegte der Verfolgte Georg Fröhlich, dessen Sohn im KZ Mauthausen ermordet wurde, ein freundschaftliches Verhältnis zum NS-Juristen Willi Geiger. Die NS-Vergangenheit wurde kaum thematisiert, da beide Seiten kein Interesse daran hatten. Trotz der Belastungen setzte das Gericht in seiner Rechtsprechung liberale Akzente und stellte sich gegen Versuche, NS-Unrecht zu relativieren. Die Studie mit dem Titel „Verwandlung durch Recht“ ist im Wallstein Verlag erschienen.
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