Le Pen trotz Urteils: Präsidentschaftskandidatur und neue Rechtsmittel
Wichtige Fakten
- • Berufungsgericht bestätigt Schuldspruch wegen EU-Geldveruntreuung.
- • Wahlverbot auf 15 Monate reduziert, bereits verbüßt, Kandidatur möglich.
- • Le Pen kündigt Kandidatur für 2027 und Revision vor Kassationsgericht an.
- • Revision setzt Hausarrest mit Fußfessel bis zur Entscheidung aus.
- • Bardella soll im Falle eines Sieges Premierminister werden.
Urteil des Berufungsgerichts
Das Pariser Berufungsgericht hat Marine Le Pen am 7. Juli 2026 erneut der Veruntreuung von EU-Geldern für schuldig befunden. Die ursprüngliche fünfjährige Amtsausschlussfrist wurde auf 15 Monate verkürzt und rückwirkend zum März 2025 als verbüßt erklärt, sodass Le Pen bei der Präsidentschaftswahl im April 2027 antreten kann. Die Strafe umfasst drei Jahre Haft, davon zwei zur Bewährung, und ein Jahr Hausarrest mit elektronischer Fußfessel. Zudem muss sie eine Geldstrafe von 100.000 Euro zahlen. Das Gericht betonte, dass die Wahlfreiheit der Bürger bei der Strafzumessung berücksichtigt wurde.
Le Pens Ankündigung und Rechtsmittel
Kurz nach dem Urteil verkündete Le Pen in einer Fernsehansprache auf TF1 ihre Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027. Gleichzeitig kündigte sie eine Revision vor dem französischen Kassationsgericht an, dem höchsten Gericht des Landes. Diese Revision setzt die Verurteilung, einschließlich der Fußfessel, bis zur finalen Entscheidung aus. 'Ich werde Wahlkampf ohne elektronische Fußfessel machen', erklärte Le Pen. Sie sieht die Revision als Akt der Prinzipientreue, da sie sich unschuldig fühlt. Sollte das Kassationsgericht jedoch vor der Wahl entscheiden und das Urteil bestätigen, könnte Le Pen während des Wahlkampfs doch noch zur Fußfessel gezwungen werden.
Reaktionen und Ausblick
Die politische Landschaft reagierte gespalten: Gegner kritisierten Le Pens Entscheidung trotz Verurteilung, während der RN die Rechtsmittel als legitim ansieht. Der 30-jährige Parteichef Jordan Bardella soll bei einem Wahlsieg Le Pens Premierminister werden. Die Generalstaatsanwaltschaft kündigte an, ebenfalls Revision einzulegen, um die ursprünglich härteren Strafen wiederherzustellen. Das Kassationsgericht muss nun über die Zulässigkeit und mögliche Beschleunigung der Verfahren entscheiden – Le Pens Schicksal hängt am seidenen Faden der Justiz.
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