BGH-Entscheidung zu AstraZeneca-Impfschadensersatz erwartet
Wichtige Fakten
- • BGH prüft Schadensersatzansprüche gegen AstraZeneca nach Corona-Impfung
- • Klägerin erlitt Hörverlust nach Vaxzevria-Impfung 2021
- • PEI registrierte 350.000 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen (2020-2024)
- • Herstellerhaftung nur bei übermäßigem Risiko-Nutzen-Verhältnis
- • Vorinstanzen lehnten Klage wegen positivem Nutzen-Risiko-Profil ab
Gerichtsverfahren zu Impfschäden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über eine Schadensersatzklage gegen den Impfstoffhersteller AstraZeneca verhandelt. Eine Frau fordert Entschädigung und Auskunft, nachdem sie 2021 mit dem Vaxzevria-Impfstoff geimpft wurde und anschließend unter anderem Hörverlust auf einem Ohr erlitt. Ihr Impfschaden wurde von der Berufsgenossenschaft anerkannt.
Rechtliche Grundlagen und Statistiken
Nach dem Arzneimittelgesetz haften Hersteller nur, wenn Impfstoffe schädliche Wirkungen zeigen, die über wissenschaftlich vertretbare Maß hinausgehen. Das Paul-Ehrlich-Institut verzeichnete von Ende 2020 bis Ende 2024 etwa 350.000 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen, was 1,78 Meldungen pro 1.000 Impfdosen entspricht. Diese Fälle sind jedoch nicht als bestätigte Impfschäden klassifiziert.
Bisherige Gerichtsentscheidungen
In den Vorinstanzen scheiterte die Klage, da Gerichte wie das OLG Koblenz auf das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis des AstraZeneca-Impfstoffs verwiesen, das von der Europäischen Arzneimittelagentur bestätigt wurde. Viele deutsche Gerichte haben Herstellerhaftung aus diesem Grund bereits abgelehnt.
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