Teilen:
Gesellschaft 09.03.2026, 06:48 Aktualisiert: 09.03.2026, 18:08

BGH stärkt Auskunftsanspruch bei AstraZeneca-Impfschaden-Klage

BGH hob OLG-Koblenz-Urteil auf und verwies Fall zurück für neue Verhandlung.

Wichtige Fakten

  • BGH hob OLG-Koblenz-Urteil auf und verwies Fall zurück für neue Verhandlung.
  • Klägerin Pia Aksoy erzielt Teilerfolg mit Anspruch auf umfassende Auskunft über Impfstoffrisiken.
  • PEI registrierte 350.000 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen (2020-2024).
  • Herstellerhaftung besteht nur bei übermäßigem Risiko-Nutzen-Verhältnis oder fehlerhafter Kennzeichnung.
  • Erste Klage gegen Corona-Impfstoffhersteller, die vor dem BGH landete.

BGH-Entscheidung stärkt Auskunftsanspruch von Impfgeschädigten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Verfahren zu Impfschäden nach einer Corona-Impfung einen Teilerfolg für die Klägerin Pia Aksoy erzielt. Die Zahnärztin aus Mainz war 2021 mit dem Vaxzevria-Impfstoff von AstraZeneca geimpft worden und erlitt anschließend einen dauerhaften Hörverlust auf einem Ohr sowie andere Nebenwirkungen. Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz auf, das die Klage abgelehnt hatte, und verwies den Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück.

Rechtliche Grundlagen und Informationsanspruch

Der BGH betonte, dass der Auskunftsanspruch der Klägerin über Wirkungen, Nebenwirkungen und Verdachtsfälle des Impfstoffs zu prüfen ist, wenn plausibel erscheint, dass das Arzneimittel den Schaden verursacht hat. Entscheidend sei, dass Anhaltspunkte für die Ursächlichkeit vorliegen – selbst wenn mehr dagegen als dafür sprechen könnte. Der Auskunftsanspruch ist zudem nicht auf das individuelle Krankheitsbild beschränkt, sondern umfasst umfassende Informationen zu bekannten Risiken.

Statistiken und bisherige Entwicklungen

Das Paul-Ehrlich-Institut verzeichnete von Ende 2020 bis Ende 2024 etwa 350.000 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen nach COVID-19-Impfungen, was 1,78 Meldungen pro 1.000 Impfdosen entspricht. Diese gelten als unerwünschte Reaktionen in zeitlicher Nähe zur Impfung, nicht als bestätigte Impfschäden. Bisher sind alle Klagen gegen Corona-Impfstoffhersteller vor deutschen Gerichten gescheitert; die Klage von Pia Aksoy ist die erste, die vor dem BGH landete.

Auswirkungen und nächste Schritte

Die fehlerhafte Verneinung des Auskunftsanspruchs durch das OLG Koblenz führt dazu, dass auch Schadensersatzansprüche neu geprüft werden müssen. Ob AstraZeneca am Ende Schadensersatz zahlen muss, hängt von einer Abwägung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses während der Pandemie ab. Das BGH-Urteil stärkt die Position von Geschädigten in ähnlichen Fällen, da es die Hürden für Informationsansprüche senkt und Pharmaunternehmen zu umfassender Auskunft verpflichten kann.

Kein Briefing mehr verpassen

Das Wichtigste des Tages jeden Morgen direkt ins Postfach.

Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen. Abmeldung jederzeit.