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Inland 10.03.2026, 16:57 Aktualisiert: 10.03.2026, 18:06

BGH stärkt IT-Grundrecht: Polizei darf alte Chat-Nachrichten nicht mehr ohne Weiteres auswerten

BGH stuft Chat-Überwachung als Quellen-Telekommunikationsüberwachung ein.

Wichtige Fakten

  • BGH stuft Chat-Überwachung als Quellen-Telekommunikationsüberwachung ein.
  • Polizei darf nur neue Nachrichten nach Richteranordnung auswerten.
  • Für alte Nachrichten ist eine Online-Durchsuchung nötig.
  • Online-Durchsuchung nur bei schweren Straftaten zulässig.
  • Urteil im Fall eines Medikamentenhandels teilweise aufgehoben.

Neue rechtliche Grundlagen für Chat-Überwachung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss die Ermittlungsbefugnisse der Polizei bei der Auswertung von Chat-Nachrichten eingeschränkt. Bisher galt die Überwachung als einfache Telekommunikationsüberwachung, doch der BGH bewertet sie nun als Quellen-Telekommunikationsüberwachung, bei der die Polizei direkt auf das Handy des Verdächtigen zugreift, um Nachrichten vor der Verschlüsselung mitzulesen. Dies hat zur Folge, dass Ermittlungsbehörden nur noch neue Nachrichten, die nach einer Richteranordnung geschrieben werden, auswerten dürfen.

Praktische Auswirkungen auf Ermittlungsverfahren

Alte Nachrichten, die vor der Anordnung gespeichert sind, dürfen bei dieser Methode nicht mehr berücksichtigt werden. Für den Zugriff auf ältere Nachrichten muss nun eine Online-Durchsuchung beantragt werden, die strengere Anforderungen hat und nur bei besonders schweren Straftaten zulässig ist. Im konkreten Fall, der dem BGH vorlag, hatte das Landgericht Aurich einen Mann wegen illegalen Medikamentenhandels verurteilt, wobei die Polizei unrechtmäßig alte Telegram-Nachrichten ausgewertet hatte. Der BGH hob das Urteil teilweise auf, da diese Nachrichten nicht als Beweismittel verwendet werden durften.

Reaktionen und Bedeutung der Entscheidung

Strafverteidigerin Gül Pinar begrüßte die Entscheidung als Stärkung des IT-System-Grundrechts und wies darauf hin, dass tausende Fälle in der Vergangenheit ohne Rechtsgrundlage alte Nachrichten ausgewertet hätten. Die Neubewertung durch den BGH stellt sicher, dass Ermittlungsbehörden höhere Hürden überwinden müssen, um in die Privatsphäre einzugreifen, und unterstreicht die wachsende Bedeutung des Datenschutzes in der digitalen Kommunikation.

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