Die Bundesregierung will den digitalen Führerschein bis Ende 2026 bereitstellen – deutlich vor der EU-weiten Anerkennung ab 2030.
Technische Grundlage ist die i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), mit der Fahrzeugscheine bereits digital verwaltet und bei Kontrollen vorgezeigt werden können.
Der TÜV-Verband erwartet Erleichterungen, etwa schnellere Aktualisierungen nach bestandener Fahrprüfung oder bei Namensänderungen, weil Prozesse bislang teils Wochen dauern (vorläufige Papier-Fahrberechtigung, später Kartendruck).
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht Vorteile bei Verwaltung und Fälschungsschutz, warnt aber vor Problemen ohne flächendeckende Netzabdeckung.
Die DPolG fordert einen „beschränkten Schreibzugriff“ auf das Fahreignungsregister und das EU-Führerscheinnetz RESPER, um bei schweren Verstößen kurzfristig digitale Sperrvermerke setzen zu können; eine rechtssichere „Sicherstellung“ wie beim physischen Dokument ist bei rein digitalen Führerscheinen derzeit nicht möglich.
Der ADAC unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, fordert aber Wahlfreiheit und den dauerhaften Erhalt des Scheckkartenführerscheins; für Auslandsfahrten ist dieser bis zur EU-weiten Anerkennung digitaler Führerscheine ab 2030 weiterhin nötig.
Die DPolG plädiert perspektivisch dafür, nur noch digitale Führerscheine auszugeben, da ein Nebeneinander von digitalem und physischem Dokument Mehraufwand verursache.
Nach Auskunft des KBA läuft die i-kfz-App nicht auf allen Geräten: erforderlich sind mindestens iOS 17 bzw. Android 12; ältere Motorola-Geräte sowie Huawei-Geräte sind ausgeschlossen.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) hält die Anzeige von Registerdaten auf dem Smartphone bei richtiger Technik grundsätzlich für sicher; zugleich wird vor ungewollter Datennutzung/Offenlegung und möglicher Profilbildung gewarnt – nach Kenntnis des BfDI wurden Maßnahmen ergriffen, um diese Risiken deutlich zu reduzieren.
Das BSI verweist darauf, dass moderne Smartphones zusätzliche Schutzmöglichkeiten für vertrauliche Daten bieten; Hinweise dazu finden sich auf den BSI-Internetseiten.
Ausblick
"Bis zur geplanten Bereitstellung Ende 2026 dürfte die Debatte um Praxistauglichkeit (Netzabdeckung, Gerätekompatibilität), Datenschutz sowie die Frage polizeilicher Eingriffsmöglichkeiten (digitaler Sperrvermerk statt Sicherstellung) anhalten. Parallel bleibt der Kartenführerschein absehbar notwendig – spätestens für Fahrten ins EU-Ausland bis zur europaweiten Anerkennung ab 2030."