Justizministerin Hubig stellt Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt vor
Wichtige Fakten
- • Der Entwurf führt drei neue Straftatbestände ein, z.B. für sexualisierte Deepfakes und Cyberstalking.
- • Strafen können bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen betragen.
- • Opfer können leichter Account-Sperren und Auskünfte über anonyme Urheber erwirken.
- • Eine Klarnamen-Pflicht lehnt Hubig ab, satirische Fakes bleiben erlaubt.
- • Die Debatte erhielt neue Dringlichkeit durch den Fall der Schauspielerin Collien Fernandes.
Gesetzesinitiative gegen digitale Gewalt
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, um Menschen im Internet besser vor digitaler Gewalt zu schützen, der auf das Massenphänomen von Deepfakes, Cybergrooming und anderen Formen wie Doxing oder Cyberstalking reagiert, die laut Hubig im Alltag zunehmen, während das Recht hinterherhinkt. Der Entwurf bezieht sich auf diverse Formen digitaler Gewalt, darunter Bedrohungen, die unerlaubte Veröffentlichung personenbezogener Daten, die Anbahnung von sexuellem Kontakt mit Minderjährigen im Internet oder das unerwünschte Zusenden von Pornografie, wobei Millionen Menschen betroffen sind, besonders häufig Frauen, und die Zahlen rasant steigen.
Verschärfung des Strafrechts
Das Strafrecht soll verschärft werden, indem drei neue Tatbestände eingeführt werden: die Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen, die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte wie Deepfakes und die unbefugte Überwachung von Menschen zum Beispiel über Tracking. Strafen können bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen umfassen, wobei bereits die Herstellung ungewollter echter oder gefälschter Sex-Videos unter Strafe gestellt wird, und auch Fake-Bilder oder -Videos, die dem Ansehen einer Person erheblich schaden können, sollen bestraft werden, während satirische Fakes davon ausgenommen bleiben.
Opferschutz und Verfahren
Opfer erhalten erweiterte Rechte im Zivilrecht, um leichter gegen Urheber vorzugehen, einschließlich der Möglichkeit, gerichtlich Account-Sperren und Auskünfte über anonyme Accounts zu erwirken, wobei Betroffene ohne Anwalt und ohne Gerichtsgebühren einen Antrag beim örtlichen Gericht stellen können. Der Entwurf lehnt eine Klarnamen-Pflicht ab und sieht vor, dass Online-Plattformen und Internetzugangsanbieter gerichtlich zur Auskunft über die Identität mutmaßlicher Internettäter verpflichtet werden können, mit einer geplanten IP-Adressen-Speicherung auf drei Monate, die unter Datenschützern umstritten ist.
Debatte und nächste Schritte
Der Entwurf muss noch im Kabinett abgestimmt und dann ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden, wobei die Debatte durch den Fall der Schauspielerin Collien Fernandes, die über Fake-Profile in ihrem Namen berichtete, neue Dringlichkeit erhielt. Der Deutsche Richterbund begrüßt den Entwurf, sieht aber die Umsetzung durch Personalmangel an den Gerichten gefährdet, und bis das Gesetz in Kraft tritt, dürften Monate vergehen, nachdem Länder und Verbände konsultiert wurden.
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