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Inland 26.02.2026, 06:12 Aktualisiert: 26.02.2026, 08:03

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Verfahren des Heizungsgesetzes

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über das Gebäudeenergiegesetz der Ampelkoalition.

Wichtige Fakten

  • Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über das Gebäudeenergiegesetz der Ampelkoalition.
  • Die Klage betrifft das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren, nicht den Inhalt des Gesetzes.
  • Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann reichte die Organklage wegen zu kurzer Beratungszeit ein.
  • Das Gericht gab 2023 einem Eilantrag statt und stoppte das Verfahren vorläufig.
  • Ein Urteil wird frühestens in einigen Monaten erwartet.

Verfahrensfrage im Fokus

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über das Gebäudeenergiegesetz der ehemaligen Ampelkoalition, wobei es nicht um den Inhalt des Gesetzes geht, sondern um das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren. Die Klage des früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann wirft die Frage auf, ob die Abgeordneten genügend Zeit zur Einarbeitung in die komplexen Änderungen hatten.

Historischer Eilantrag

Im Jahr 2023 gab das Bundesverfassungsgericht einem Eilantrag statt und stoppte vorläufig das Gesetzgebungsverfahren, was als historischer Eingriff in ein laufendes Verfahren gilt. Die Opposition kritisierte damals scharf die kurze Beratungszeit, während die Koalition auf eine schnelle Verabschiedung drängte.

Erwartungen an das Urteil

Das Gericht wird voraussichtlich keine genauen zeitlichen Vorgaben machen, aber Maßstäbe für künftige Verfahren setzen, um die Rechte der Abgeordneten gemäß Artikel 38 Grundgesetz zu wahren. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet und könnte die parlamentarische Demokratie beeinflussen.

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