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Inland 02.03.2026, 03:13 Aktualisiert: 02.03.2026, 23:03

BGH verhandelt über vorgezogenes Verbrenner-Aus für BMW und Mercedes

Deutsche Umwelthilfe klagt vor BGH auf Verkaufsstopp für Verbrenner-Neuwagen ab 2030.

Wichtige Fakten

  • Deutsche Umwelthilfe klagt vor BGH auf Verkaufsstopp für Verbrenner-Neuwagen ab 2030.
  • Kläger berufen sich auf Persönlichkeitsrechte und CO₂-Budgets nach Pariser Klimaabkommen.
  • Vorinstanzen in München und Stuttgart wiesen die Klagen bereits als politische Entscheidung ab.
  • BGH verkündet Urteil am 23. März 2026 - könnte zivilrechtliche Klimaklagen prägen.

Klimaklagen vor dem Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 2. März 2026 über zwei Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe gegen die Automobilhersteller BMW und Mercedes-Benz verhandelt. Die Kläger, Geschäftsführer der Umweltorganisation, fordern, dass das Gericht den Unternehmen weltweit untersagt, spätestens ab November 2030 Neuwagen mit Verbrennungsmotoren zu verkaufen. Sie argumentieren, dass die CO₂-Emissionen der Autohersteller das globale und nationale CO₂-Budget übermäßig belasten und dadurch ihren im Grundgesetz verankerten Persönlichkeitsrechten schaden, da später drastischere staatliche Maßnahmen zur CO₂-Reduktion ihre Freiheit einschränken könnten.

Rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklung

Die Klage stützt sich auf den Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021, der Nachbesserungen im Klimaschutzgesetz forderte, um Freiheitsrechte zukünftiger Generationen zu schützen. Die Kläger haben CO₂-Budgets für Mercedes und BMW auf Basis von Sachverständigengutachten berechnet, die politisch nicht vorgegeben sind. In den Vorinstanzen in München und Stuttgart waren die Klimaklagen bereits gescheitert, da die Gerichte dies als Aufgabe des Gesetzgebers und nicht der Justiz ansahen. Der BGH muss nun klären, ob Privatpersonen von Wirtschaftsunternehmen Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele fordern können.

Ausblick und Urteilsverkündung

Die Autohersteller betonen, dass Entscheidungen für effektive Klimaschutzmaßnahmen im politischen Prozess und nicht im Gerichtssaal getroffen werden sollten. Der BGH wird seine Entscheidung am 23. März 2026 verkünden, was wegweisend für ähnliche zivilrechtliche Klimaklagen in Deutschland sein könnte. Diese Verhandlung ist die erste ihrer Art am höchsten Zivilgericht und könnte die Frage klären, ob Großemittenten auch ohne direkte staatliche Vorschriften rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

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