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International 30.03.2026, 05:01 Aktualisiert: 30.03.2026, 06:05

EU-Bericht: Fünf Mitgliedstaaten untergraben gezielt Rechtsstaatlichkeit

Liberties stuft Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Italien und Slowakei als 'Dismantler' ein.

Wichtige Fakten

  • Liberties stuft Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Italien und Slowakei als 'Dismantler' ein.
  • Ungarn bleibt unter Orbán mit regressiven Gesetzen ein Sonderfall.
  • 93% der EU-Empfehlungen sind Wiederholungen ohne Fortschritt.
  • Rechtsstaatlichkeit verschlechtert sich besonders bei Checks and Balances.
  • Nur Lettland verbessert aktiv die Rechtsstaatlichkeit.

Zusammenfassung

Ein Bericht der Civil Liberties Union for Europe (Liberties) für 2026 warnt, dass fünf EU-Mitgliedstaaten – Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Italien und die Slowakei – die Rechtsstaatlichkeit 'konsequent und absichtlich' untergraben. Diese als 'Dismantler' eingestuften Länder schwächen Justiz, Medienfreiheit und zivilgesellschaftliche Kontrollen. In Ungarn setzt die Regierung Orbán weiter regressive Gesetze um, während die Slowakei unter Robert Fico Rückschritte in allen Bereichen verzeichnet.

EU-Mechanismen und weitere Länder

Die EU-Mechanismen zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit sind laut Bericht weitgehend wirkungslos: 93% der Empfehlungen der Europäischen Kommission sind Wiederholungen aus früheren Jahren ohne nennenswerte Umsetzung. Länder wie Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland und Schweden gelten als 'Sliders' mit punktuellem Rückgang, während Polen unter Donald Tusk als 'Stagnator' eingestuft wird, da Fortschritte durch Vetos behindert werden. Nur Lettland verbessert aktiv die Standards.

Verschlechterungen und Kritik

Die größten Verschlechterungen gab es 2025 bei den demokratischen Checks and Balances, etwa durch restriktive Gesetze gegen Proteste in Ungarn und Italien. Medienfreiheit und Korruptionsbekämpfung zeigen kaum Fortschritte, Angriffe auf Journalisten nehmen in mehreren Ländern zu. Liberties kritisiert auch EU-Institutionen für unzureichenden Schutz grundlegender Rechte und Normalisierung von Schnellgesetzgebung.

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