UN-Artenschutzkonferenz beschließt strengeren Schutz für wandernde Tierarten
Wichtige Fakten
- • Über 40 wandernde Tierarten wie Geparde, Hammerhaie und Schneeeulen erhalten strengeren internationalen Schutz.
- • Die Schutzlisten umfassen nun mehr als 1.200 Arten, die Staaten zu Maßnahmen oder Zusammenarbeit verpflichten.
- • Laut UN-Daten gehen die Bestände fast der Hälfte der geschützten wandernden Arten zurück.
- • Die Konferenz beschloss auch regionale Schutzprogramme für den Amazonas und Initiativen gegen Lebensraumverlust.
- • Dem Abkommen gehören über 130 Staaten und die EU an, aber nicht die USA, China oder Russland.
Beschlüsse der UN-Konferenz
Bei der 15. UN-Konferenz des Übereinkommens zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten (CMS) in Campo Grande, Brasilien, haben die Vertragsstaaten strengere Schutzmaßnahmen für mehr als 40 wandernde Tierarten beschlossen. Zu den neu oder stärker geschützten Arten zählen Geparden, Streifenhyänen, Schneeeulen, Riesenotter sowie mehrere Haiarten wie der Große Hammerhai. Die Schutzanhänge I und II umfassen nun insgesamt über 1.200 Arten und verpflichten Staaten je nach Gefährdungsgrad zu strengen Schutzmaßnahmen oder verstärkter internationaler Zusammenarbeit.
Hintergrund und Umsetzung
Die Konferenz stand unter dem Eindruck von UN-Daten, die eine zunehmende Gefährdung wandernder Tierarten zeigen: Fast die Hälfte der im Abkommen geschützten Arten verzeichnet rückläufige Bestände, rund ein Viertel ist vom Aussterben bedroht. Besonders kritisch ist die Lage im Meer und bei Süßwasserfischen, deren Bestände seit 1970 weltweit um über 80 Prozent zurückgegangen sind. Hauptursachen sind Staudämme, verschmutzte Gewässer, Überfischung und unterbrochene Flussverbindungen. Zusätzlich zu den Artenschutzlisten wurden regionale Schutzprogramme für den Amazonas sowie Initiativen gegen Bedrohungen wie Lebensraumverlust, illegale Jagd und Plastikverschmutzung beschlossen.
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