EU-Gericht bestätigt Apples Torwächter-Status
Wichtige Fakten
- • EU-Gericht weist Apple-Klage gegen Torwächter-Einstufung ab.
- • App-Store und iOS gelten als zentraler Plattformdienst.
- • Torwächter müssen Interoperabilität und fairen Wettbewerb sichern.
- • Verstöße können zu milliardenhohen Strafen führen.
Urteil des EU-Gerichts
Das EU-Gericht in Luxemburg hat eine Klage von Apple gegen die Einstufung als sogenannten Torwächter für den App-Store und das Betriebssystem iOS abgewiesen. Die Europäische Kommission habe die Dienste zu Recht als Digitalunternehmen mit besonders großer Marktmacht nach dem Digital Markets Act (DMA) klassifiziert, entschieden die Richter. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.
Pflichten nach DMA
Nach dem DMA kann die Kommission eine digitale Plattform als Gatekeeper benennen, wenn sie wirtschaftlich stark ist, erhebliche Auswirkungen auf den EU-Markt hat und in mehreren EU-Ländern tätig ist. Für diese Unternehmen gelten besondere Pflichten, etwa die Interoperabilität ihrer Dienste mit Wettbewerbern. Zudem dürfen sie Kunden nicht an vorinstallierte Dienste binden, und Nutzer können selbst über die Nutzung alternativer App-Stores entscheiden. Bei Verstößen sind Zahlungen in Milliardenhöhe möglich, bei Wiederholungstätern bis zu 20 Prozent des weltweiten Umsatzes.
Hintergrund und Reaktionen
Apple steht seit September 2023 mit App-Store, iOS und Safari auf der Torwächter-Liste. Das Gericht bestätigte, dass alle App-Store-Varianten einen einzigen zentralen Plattformdienst darstellen. Apple hingegen argumentierte, dass nur der iOS-App-Store die Schwellenwerte erreiche. Das Urteil hat Auswirkungen auf andere Tech-Giganten wie Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta, die ebenfalls als Torwächter eingestuft wurden.
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