Dobrindt verteidigt Grenzkontrollen gegen Kritik des Polizeibeauftragten
Wichtige Fakten
- • Seit September 2024 gibt es an allen deutschen Grenzen Kontrollen.
- • Polizeibeauftragter Grötsch kritisiert Belastung und rechtliche Unklarheit.
- • Verwaltungsgerichte in München und Koblenz erklärten Kontrollen für rechtswidrig.
- • Innenminister Dobrindt bezeichnet die Kontrollen als hochwirksam.
- • EU-Kommission fordert schrittweise Rücknahme der Kontrollen.
Kritik an Grenzkontrollen nimmt zu
Seit fast zwei Jahren gibt es an allen deutschen Grenzen Einreisekontrollen, die der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, in seinem Jahresbericht mit wachsender Sorge betrachtet. Er fordert eine intensive politische Debatte über die tatsächliche Effektivität der Maßnahmen. Zwar habe die Bundespolizei die Migrationslage in den Griff bekommen, doch mehrten sich Urteile, die Zweifel an der Rechts- und Verhältnismäßigkeit der andauernden Kontrollen weckten.
Rechtliche Zweifel und Belastung für Einsatzkräfte
Das Verwaltungsgericht München entschied, dass drei konkrete Kontrollen im Jahr 2025 rechtswidrig waren, und auch das Verwaltungsgericht Koblenz erklärte eine Kontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze für unrechtmäßig. Die EU-Kommission plädiert mittlerweile für eine schrittweise Rücknahme. Der Polizeibeauftragte betont die außergewöhnliche Belastung der eingesetzten Polizisten durch hohe Überstunden, kurzfristige Dienstplanänderungen und fehlende Erholung.
Dobrindt verteidigt Maßnahmen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) weist die Kritik zurück und verweist auf die Wirksamkeit der Kontrollen. Er nennt vollstreckte Haftbefehle, Zurückweisungen und festgenommene Schleuser als Erfolge. Die aktuell bis Mitte September bei der EU angemeldeten Kontrollen hält er für weiterhin notwendig. Bis Mitte August muss die Bundesregierung entscheiden, ob sie die Kontrollen erneut verlängert.
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