EU-Gericht kippt ungarisches Anti-LGBTQ-Gesetz – Erleichterung über Regierungswechsel
Wichtige Fakten
- • Der Europäische Gerichtshof verurteilt Ungarns Anti-LGBTQ-Gesetz von 2021 als diskriminierend und grundrechtswidrig.
- • Das Urteil ist erstmals ausschließlich auf Verletzung der EU-Grundwerte nach Artikel 2 gestützt.
- • EU-Außenminister erwarten positive Entscheidung zum 90-Milliarden-Euro-Kredit für Ukraine noch im April.
- • Der Regierungswechsel in Budapest von Orbán zu Péter Magyar löst in der EU Erleichterung aus.
- • Die Ölleitungen Druzhba nach Ungarn und Slowakei sollen bald wieder in Betrieb gehen.
EuGH-Urteil gegen Ungarn
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarns sogenanntes "Kinderschutzgesetz" aus dem Jahr 2021 für rechtswidrig erklärt. Das Gesetz, das die Darstellung von LGBTQ+-Personen in Schulen und im Primetime-Fernsehen verbietet, verletze EU-Grundwerte wie Diskriminierungsverbot und Meinungsfreiheit und stehe im Widerspruch zu einem pluralistischen Gesellschaftsmodell. Es ist das erste Mal, dass der EuGH ein Mitgliedsland allein aufgrund der Verletzung der in Artikel 2 des EU-Vertrags festgeschriebenen Grundwerte verurteilt. Das Urteil verpflichtet Ungarn zur umgehenden Umsetzung und ebnet den Weg für ähnliche Verfahren gegen andere Mitgliedstaaten.
EU-Politik im Umbruch
Parallel dazu berieten die EU-Außenminister in Luxemburg über die Ukraine und den Nahen Osten. Mehrere Minister, darunter Deutschlands Joseph Wadephul, äußerten Erleichterung über die Wahlniederlage von Viktor Orbán und die bevorstehende Regierung von Péter Magyar. Sie hoffen, dass dadurch Blockaden, insbesondere beim 90-Milliarden-Euro-Kredit für die Ukraine, fallen. EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas rechnet mit "positiven Entscheidungen" noch im April. Die Freigabe des Kredits hängt auch von der Wiederinbetriebnahme der Ölpipeline Druzhba nach Ungarn und der Slowakei ab, die nach ukrainischen Angaben durch russische Angriffe beschädigt wurde.
Weitere Themen und Reaktionen
Im Nahen Osten forderten Spanien, Irland und Slowenien eine Debatte über die Aussetzung des EU-Assoziierungsabkommens mit Israel aufgrund von Menschenrechtsverletzungen, stießen aber auf Widerstand. Zum ungarischen Urteil begrüßten LGBTQ-Organisationen den EuGH-Entscheid als "historischen Sieg" und forderten die neue Regierung auf, das Gesetz umgehend aufzuheben. Die EU-Kommission betonte, die Umsetzung liege nun bei Ungarn. Die Beziehungen zur Slowakei könnten sich durch Magyars Forderung nach Aufhebung der Beneš-Dekrete, die die Rechte der ungarischen Minderheit betreffen, verschärfen.
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