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International 25.02.2026, 12:55 Aktualisiert: 25.02.2026, 15:04

EU plant Preiserhöhungen für Tabakprodukte zur Bekämpfung des Rauchens

Die EU will bis 2040 eine Raucherquote von unter 5 Prozent erreichen.

Wichtige Fakten

  • Die EU will bis 2040 eine Raucherquote von unter 5 Prozent erreichen.
  • Derzeit rauchen etwa 24 Prozent der EU-Bevölkerung, mit Spitzenwerten in Bulgarien.
  • Deutschland und Italien haben bereits Steuererhöhungen eingeführt, Preise unterscheiden sich aber.
  • Eine EU-weite Angleichung der Tabaksteuern könnte Preise in Ländern wie Italien radikal erhöhen.
  • Für E-Zigaretten und Nikotinbeutel sind Mindeststeuersätze in Diskussion.

EU-Pläne zur Tabakbekämpfung

Die Europäische Union verfolgt das ambitionierte Ziel, bis 2040 weitgehend rauchfrei zu sein, indem sie die Preise für Zigaretten und andere Nikotinprodukte erhöht. Aktuell bezeichnen sich etwa 24 Prozent der EU-Bevölkerung als Raucher, mit Spitzenwerten in Bulgarien (37 Prozent) und dem Schlusslicht Schweden (8 Prozent). Deutschland liegt mit 24 Prozent im Durchschnitt. Um die Raucherquote auf unter fünf Prozent zu senken, plant die EU eine Angleichung der europaweiten Besteuerung, die insbesondere in Ländern mit niedrigen Tabaksteuern wie Italien zu radikalen Preiserhöhungen führen könnte.

Widerstand und Herausforderungen

Obwohl das langfristige Ziel einer rauchfreien EU breite Unterstützung findet, herrscht Uneinigkeit über die Umsetzung. Der aktuelle Plan zur Preiskonvergenz stößt im EU-Rat auf Widerstand, da Länder wie Griechenland massive Preissprünge befürchten. Steuerfragen erfordern Einstimmigkeit, was die Reform gefährden könnte. Zudem sollen auch Nikotinbeutel, Tabakerhitzer und E-Zigaretten höher besteuert werden, wobei für letztere Mindestsätze von 0,20 bis 0,40 Euro pro Milliliter diskutiert werden.

Historische Konflikte und Zukunft

Die Debatte erinnert an frühere Kontroversen, wie die Einführung von Schockbildern auf Zigarettenpackungen, deren Wirksamkeit umstritten bleibt. Die Umsetzung neuer Richtlinien würde den Mitgliedsstaaten eine Frist von 18 bis 24 Monaten einräumen, doch der Zeitpunkt für das Inkrafttreten der aktuellen Pläne ist noch unklar, während die Verhandlungen im EU-Rat andauern.

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