EU verbietet KI-generierte sexualisierte Deepfakes
Wichtige Fakten
- • EU verbietet KI-Anwendungen zur Erstellung sexualisierter Deepfakes.
- • Einigung zwischen Mitgliedstaaten und EU-Parlament erzielt.
- • Verbot tritt voraussichtlich am 2. Dezember 2026 in Kraft.
- • KI-Anbieter müssen Inhalte erst ab Dezember 2026 kennzeichnen.
- • Deutschland muss EU-Richtlinie gegen digitale Gewalt umsetzen.
Einigung auf Verbot sexualisierter Deepfakes
Die EU hat sich darauf geeinigt, KI-Anwendungen zum missbräuchlichen Erstellen von sexualisierten Deepfakes zu verbieten. Vertreter der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments beschlossen eine entsprechende Anpassung des KI-Gesetzes, wie die zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Das Verbot soll explizit auch sexualisierte Darstellungen von Minderjährigen umfassen und ab dem 2. Dezember 2026 gelten. Durchgesetzt werden soll es vom EU-KI-Amt.
Ausnahmen und zeitliche Verschiebungen
Nicht einvernehmliche Bikini-Bilder, wie sie von Musks KI Grok erstellt wurden, könnten möglicherweise erlaubt bleiben. Zugleich werden andere Regeln für KI-Anbieter verschoben. So müssen Anbieter wie ChatGPT oder Claude ihre KI-Inhalte erst ab Dezember 2026 kennzeichnen, weitere Vorgaben gelten ab Dezember 2027. Die Unternehmen hatten mehr Zeit für Anpassungen gefordert.
Hintergrund und nationale Umsetzung
Der Vorstoß folgt auf Kontroversen um den Chatbot Grok. Die bestehende EU-Richtlinie gegen digitale Gewalt von 2024 wurde in Deutschland noch nicht umgesetzt. Justizministerin Hubig (SPD) kündigte eine Umsetzung mit Strafverschärfungen an.
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