Gericht weist Tates' Klage auf Offenlegung von Opfernamen ab
Wichtige Fakten
- • High Court weist Klage der Tate-Brüder auf Nennung der Opfernamen ab.
- • Richter: Staatsanwaltschaft handelte angemessen – Brüder als 'berüchtigt' eingestuft.
- • Tate-Brüder bestreiten Vorwürfe von Vergewaltigung und Menschenhandel.
Gericht entscheidet gegen Tate-Brüder
Der High Court in London hat einen Antrag von Andrew und Tristan Tate abgewiesen, mit dem die Brüder die Offenlegung der Namen ihrer weiblichen Anklägerinnen erzwungen wollten. Richter Mr Justice Chamberlain entschied, dass die Kronanwaltschaft (CPS) angemessen gehandelt habe, als sie die Identitäten unter Verweis auf die Gefahr einer öffentlichen Bloßstellung durch die prominenten Angeklagten zurückhielt.
Begründung des Richters
Chamberlain betonte, die Bezeichnung der Brüder als 'berüchtigt' durch den Direktor der Staatsanwaltschaft sei nicht unfair gewesen. Vielmehr sei dies angesichts ihrer hohen medialen Präsenz und der von Google verhängten Social-Media-Sperren nachvollziehbar. Auch das Angebot der Tates, gegen eine Kaution von je 20.000 Pfund auf eine Nennung der Namen zu verzichten, wies der Richter zurück: Es gebe keinen rechtlichen Mechanismus, um die Einhaltung einer solchen Zusage außerhalb Großbritanniens zu sichern.
Hintergrund der Vorwürfe
Andrew Tate wird in Großbritannien beschuldigt, zwischen 2014 und 2016 drei Frauen vergewaltigt, vier weitere körperlich misshandelt sowie Menschenschmuggel betrieben zu haben. Tristan Tate sollen ähnliche Taten zur Last. Beide bestreiten alle Vorwürfe. Die Auslieferung aus Rumänien steht noch aus, da dort ein separates Verfahren läuft.
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