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Inland 28.04.2026, 08:10 Aktualisiert: 28.04.2026, 23:02

Gesundheitsreform vor Kabinettsbeschluss: Hautkrebs-Screening auf der Kippe

Das Hautkrebs-Screening für alle ab 35 Jahren steht vor der Streichung.

Wichtige Fakten

  • Das Hautkrebs-Screening für alle ab 35 Jahren steht vor der Streichung.
  • Seit 2008 nahm die Zahl der Hautkrebsbehandlungen um 90 Prozent zu.
  • Einsparziel der Reform wurde auf 16,3 Milliarden Euro gesenkt.
  • Krankengeld bleibt voll erhalten, Zuckersteuer ab 2028 geplant.
  • Der Bund erhöht Zuschuss für Bürgergeldempfänger von 144 auf 250 Euro.

Hintergrund der Reform

Die Bundesregierung plant eine umfassende Gesundheitsreform, um die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu entlasten. Kern des Sparpakets ist die Streichung des Hautkrebsscreenings für alle ab 35 Jahren, da wissenschaftliche Studien keinen signifikanten Nutzen bei der Senkung der Sterblichkeit belegen. Gleichzeitig steigen die Diagnosen und Behandlungen massiv, die Todesfälle haben sich nicht reduziert.

Einsparungen und Änderungen

Ursprünglich waren 20 Milliarden Euro geplant, nun soll das Volumen 16,3 Milliarden betragen. Das Krankengeld bleibt in voller Höhe erhalten, die beitragsfreie Familienmitversicherung wird moderat eingeschränkt. Neu ist eine Zuckersteuer ab 2028, die jährlich 450 Millionen Euro bringen soll. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt einmalig um 300 Euro, Zuschüsse für Zahnersatz werden gekürzt, Homöopathie und Kosten für Cannabis-Blüten entfallen vollständig.

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