Gewalt an Frauen mit Behinderung: Behindertenbeauftragter fordert Frauenbeauftragte in Wohneinrichtungen
Wichtige Fakten
- • 66% psychische, 50% körperliche Gewalt bei Frauen mit Behinderung.
- • Studie: 22% sexuelle Gewalt, jeder fünfte Vorfall in Einrichtung.
- • Nur drei Bundesländer schreiben Frauenbeauftragte vor (RP, TH, HB).
- • Seit 2017 Frauenbeauftragte in Werkstätten verpflichtend, nicht in Wohnformen.
- • Bundesbehindertenbeauftragter Dusel fordert Länder zum Handeln auf.
Studie belegt hohe Gewaltbetroffenheit
Eine Studie der Universität Erlangen im Auftrag des Bundesfamilien- und Sozialministeriums zeigt erschreckende Zahlen: 66 Prozent der befragten Frauen mit Behinderung in stationären Einrichtungen erlebten seit ihrem 16. Lebensjahr psychische Gewalt, 50 Prozent körperliche und 22 Prozent sexuelle Gewalt. Jeder fünfte Vorfall ereignete sich in der Wohneinrichtung. Diese Daten untermauern die Kritik von Sabrina Prem vom Deutschen Institut für Menschenrechte, die die Gewaltbetroffenheit in Einrichtungen als „eklatant hoch“ bezeichnet.
Fehlende verpflichtende Frauenbeauftragte
Obwohl in Werkstätten seit 2017 bundesweit Frauenbeauftragte vorgeschrieben sind, fehlt eine entsprechende Regelung für Wohneinrichtungen. Eine SWR-Umfrage ergab, dass nur Rheinland-Pfalz, Thüringen und Bremen eine gesetzliche Pflicht haben. Das Bundessozialministerium verweist auf die Zuständigkeit der Länder und betont, dass die Einführung Ländersache sei. Allgemeine Gewaltschutzkonzepte werden als unzureichend angesehen.
Behindertenbeauftragter fordert Länder zum Handeln auf
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung, Jürgen Dusel, sieht dringenden Handlungsbedarf. Er appelliert an die Bundesländer, in ihren Heimgesetzen verbindliche Normen für Frauenbeauftragte zu verankern, die auf Augenhöhe beraten und unterstützen. „Es ist jetzt wirklich an der Zeit, dass die Bundesländer ihrer Verantwortung da gerecht werden“, so Dusel.
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