Görlitzer Park muss nachts wieder öffnen – Eilentscheidung des Gerichts
Wichtige Fakten
- • Verwaltungsgericht Berlin kippt einstweilen die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks.
- • Die Schließung galt seit März 2026, der Park war ab 22 Uhr zu.
- • Senat hatte Maßnahme mit Drogenhandel und Kriminalität begründet.
- • Kläger-Initiativen rechnen mit Verlagerung der Kriminalität in Wohngebiete.
- • Senatsumweltverwaltung prüft Rechtsmittel; Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts
Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss zunächst nachts wieder geöffnet sein. Das Verwaltungsgericht Berlin gab im Eilverfahren der Klage einer Initiative statt, die sich gegen die seit März geltende nächtliche Schließung richtete. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Montag die Entscheidung. Die Klage richtet sich gegen die Allgemeinverfügung vom Februar, mit der der Senat die Öffnungszeiten festlegte. Das Gericht hält eine Verletzung von Rechten der Anwohner für möglich und setzte die Verfügung vorläufig aus.
Kritik an Zuständigkeit und Wirksamkeit
Die fünf klagenden Anwohner des Bündnisses „Görli zaunfrei“ argumentieren, der Senat sei nicht zuständig, da es sich um eine Bezirksgrünanlage handele. Zudem lägen keine konkreten Zahlen für eine Einstufung als kriminalitätsbelasteter Ort vor, wie die Definition der Polizei verlange. Die Maßnahme sei wirkungslos, da sich Kriminalität in Wohngebiete verlagere – was Anwohner bestätigten. Obdachlose übernachteten in Mehrfamilienhäusern, Drogenabhängige konsumierten in Treppenhäusern.
Weitere Schritte und Reaktionen
Der Senat kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Die Senatsumweltverwaltung kündigte an, die Entscheidung zu prüfen. Auch der Bezirk Friedrichshain-Kreuzburg lehnt die Schließung ab, scheiterte jedoch im Eilverfahren. Eine wissenschaftliche Studie zu den Auswirkungen der Schließung ist nach dem Sommer geplant. Die klagende Initiative rief zu einer Party im Park auf.
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