Görlitzer Park: Gericht kippt nachts Schließung – Park muss offen bleiben
Wichtige Fakten
- • Verwaltungsgericht Berlin kippt nachts Schließung des Görlitzer Parks.
- • Klage richtete sich gegen Senatsverfügung vom Februar 2026.
- • Park war seit März von 22 Uhr abends geschlossen.
- • Senat begründete Maßnahme mit Drogenhandel und Kriminalität.
- • Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg lehnt Schließung ebenfalls ab.
Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts
Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss zunächst nachts wieder geöffnet sein. Das Verwaltungsgericht Berlin gab im Eilverfahren der Klage einer Initiative statt, die sich gegen die seit März geltende nächtliche Schließung richtete. Ein Gerichtssprecher bestätigte die Entscheidung. Die Klage richtet sich gegen die Allgemeinverfügung vom Februar, mit der der Senat die Öffnungszeiten festlegte. Das Gericht hält eine Verletzung von Rechten der Anwohner für möglich und setzte die Verfügung vorläufig aus.
Kritik an Zuständigkeit und Wirksamkeit
Die fünf klagenden Anwohner des Bündnisses „Görli zaunfrei“ argumentieren, der Senat sei nicht zuständig, da es sich um eine Bezirksgrünanlage handele. Zudem lägen keine konkreten Zahlen für eine Einstufung als kriminalitätsbelasteter Ort vor, wie die Definition der Polizei verlange. Die Maßnahme sei wirkungslos, da sich Kriminalität in Wohngebiete verlagere – was Anwohner bestätigten. Obdachlose übernachteten in Mehrfamilienhäusern, Drogenabhängige konsumierten in Treppenhäusern.
Weitere Schritte
Der Senat kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Auch der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg lehnt die Schließung ab, scheiterte jedoch im Eilverfahren. Eine wissenschaftliche Studie zu den Auswirkungen der Schließung ist nach dem Sommer geplant.
Das könnte Sie auch interessieren
Kein Briefing mehr verpassen
Das Wichtigste des Tages jeden Morgen direkt ins Postfach.