Großbritannien beginnt mit Entzug von Aufenthaltsrechten für EU-Bürger
Wichtige Fakten
- • Home Office nutzt Reisedaten zur Überprüfung der Aufenthaltsdauer
- • Betrifft EU-Bürger mit vorläufigem Status (pre-settled status)
- • Statusverlust bei Abwesenheit von über 30 Monaten in 60 Monaten
- • Unabhängige Aufsichtsbehörde IMA äußert Bedenken zur Umsetzung
- • National Audit Office untersucht bereits Probleme mit HMRC-Datennutzung
Überprüfung der Aufenthaltsrechte
Das britische Innenministerium (Home Office) beginnt mit dem Entzug von Aufenthaltsrechten für EU-Bürger, die nach dem Brexit einen vorläufigen Status (pre-settled status) erhalten haben, aber nicht mehr "durchgehend" im Land leben. Grundlage ist das Brexit-Austrittsabkommen von 2020, das solche Maßnahmen erlaubt. Die Behörden konzentrieren sich zunächst auf Personen, die seit über fünf Jahren außerhalb Großbritanniens leben, wobei es Schutzmaßnahmen für berechtigte Abwesenheitsgründe geben soll.
Kritik an der Datenbasis
Besonders umstritten ist die geplante Nutzung von Reisedaten zur Feststellung von Abwesenheiten. Kritiker verweisen auf frühere Skandale, bei denen fast 20.000 Eltern fälschlich Kindergeld gestrichen wurde, weil die Grenzdaten des Home Office ungenau waren. Die Organisation The3million und die unabhängige Aufsichtsbehörde IMA warnen vor "unsicheren" Entscheidungen aufgrund fehlerhafter Daten, die beispielsweise Buchungen ohne tatsächliche Reisen oder fehlende Rückreiseeinträge enthalten können.
Betroffene und Regelungen
Von den 6,2 Millionen EU-Bürgern, die nach dem Brexit einen Immigrationsstatus beantragten, haben noch etwa 1,4 Millionen den vorläufigen Status. Laut Home Office dürfen Inhaber dieses Status maximal 30 Monate innerhalb der letzten 60 Monate außerhalb Großbritanniens verbringen, um ihren Anspruch nicht zu verlieren. Die Behörde betont, dass die meisten Statusinhaber nicht betroffen sein werden und nur bei langen Abwesenheiten Nachweise verlangt werden.
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