Gutachten: AfD verfassungswidrig – Verbotsverfahren „wahrscheinlich erfolgreich“
Wichtige Fakten
- • AfD missachtet systematisch Menschenwürdegarantie, besonders von Muslimen.
- • Partei gefährdet Demokratieprinzip durch Drohung mit Strafverfolgung politischer Gegner.
- • Gutachten unterscheidet sich von Verfassungsschutz: Betrachtet alle Landesverbände und Parlamentsarbeit.
- • AfD ähnelt auf Maßnahmenebene der NPD, die als verfassungsfeindlich eingestuft wurde.
- • Zwei Verfassungsrechtler bestätigen Demokratiefeindlichkeit, bei Menschenwürde geteiltes Votum.
Kernaussage des Gutachtens
Ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist und ein Verbotsverfahren „wahrscheinlich erfolgreich“ wäre. Projektleiter Bijan Moini stellt fest, die Partei missachte systematisch die Menschenwürdegarantie, insbesondere von Musliminnen und Muslimen. Zudem verletze sie das Demokratieprinzip, indem sie politische Gegner strafrechtlich verfolgen wolle.
Begründung und Vergleich mit NPD
Die GFF analysierte über 220 Belege, die zeigen, dass die AfD ihre Gegner für politische Entscheidungen wie Migrationspolitik oder den Atomausstieg hinter Gitter bringen will. Moini betont, dass Politiker in einer freien Gesellschaft nicht befürchten dürften, für Entscheidungen nachträglich inhaftiert zu werden. Im Vergleich zur NPD, die das Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich einstufte, hat die AfD auf der Maßnahmenebene viele Parallelen, etwa Forderungen nach Kopftuchverboten oder Ausbürgerung.
Expertisen und Handlungsaufforderung
Zwei Verfassungsrechtler bestätigten die Ergebnisse zur Demokratiefeindlichkeit uneingeschränkt, beim Thema Menschenwürde gab es geteilte Meinungen. Moini erwartet, dass das Gutachten die Debatte um ein Verbotsverfahren belebt und Kräfte stärkt, die nicht mit der AfD koalieren wollen. Das Gutachten diene aber vor allem zivilgesellschaftlichen und rechtlichen Zwecken.
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