Pistorius’ Aussetzung der Abmeldepflicht rechtswidrig – Ministerium räumt Fehler ein
Wichtige Fakten
- • Wissenschaftlicher Dienst hält Aussetzung der Abmeldepflicht für rechtswidrig.
- • Pistorius' Sprecherin räumt Fehler oder Ungenauigkeit ein.
- • Ministerium arbeitet an Gesetzesentwurf zur Neuregelung.
- • Betroffene können Regelung laut Ministerium vorerst ignorieren.
- • Exekutive darf Gesetze laut Gutachten nicht komplett außer Kraft setzen.
Rechtliche Bewertung der Abmeldepflicht
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einem Gutachten festgestellt, dass Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) seine Kompetenzen überschritten hat, als er per Allgemeinverfügung die Abmeldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren außer Kraft setzte. Die Exekutive sei nicht befugt, eine gesetzliche Regelung vollständig zu suspendieren; dies obliege allein dem Bundesverfassungsgericht. Das Gutachten spricht von groben handwerklichen Fehlern.
Reaktion des Verteidigungsministeriums
Am Montag räumte eine Sprecherin des Ministeriums ein, dass es sich bei der Aussetzung um einen „Fehler“ oder eine „Ungenauigkeit“ gehandelt haben könnte. Das Ministerium wolle die Argumente des Gutachtens prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Zugleich hat Pistorius einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Abmeldepflicht nur noch für den Spannungs- und Verteidigungsfall vorsieht; über diesen muss nun der Bundestag entscheiden.
Auswirkungen für Betroffene
Bis zur endgültigen Klärung können Betroffene die Regelung laut Ministerium de facto ignorieren; es drohten keine Bußgelder oder Strafen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, kritisierte das Vorgehen scharf als „weiteren Beleg für Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen“.
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