Karlsruhe kippt pauschalen Aufnahmestopp für Afghanen
Wichtige Fakten
- • Bundesverfassungsgericht stoppt pauschalen Aufnahmestopp für gefährdete Afghanen.
- • Innenministerium für ungültig erklärte Aufnahmezusagen genügen Willkürverbot nicht.
- • Afghanin und ihre zwei Söhne hatten bereits 2021 Aufnahme zugesagt bekommen.
Gericht rügt pauschale Absage
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den von der Bundesregierung verhängten pauschalen Aufnahmestopp für gefährdete Afghanen als willkürlich verurteilt. Die sogenannte Abkehrerklärung des Bundesinnenministeriums unter Minister Alexander Dobrindt (CSU) von den Entscheidungen der Vorgängerregierungen verstoße gegen das Willkürverbot, hieß es zur Begründung. Zwar stehe der Regierung ein weiter Spielraum bei der Aufnahme von Ausländern zu, doch sei sie niemals völlig frei. Vielmehr müssten die Interessen der betroffenen Person berücksichtigt werden.
Konkreter Fall
Im konkreten Fall hat die Verfassungsbeschwerde einer afghanischen Frau mit zwei minderjährigen Söhnen Erfolg gehabt. Ihr war nach der Rückeroberung Afghanistans durch die Taliban im Dezember 2021 die Aufnahme in Deutschland über die sogenannte Menschenrechtsliste zugesagt worden. Die nunmehrige schwarz-rote Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte diese sowie andere Zusagen jedoch pauschal für ungültig und erloschen erklärt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss den Fall nun neu entscheiden.
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