KI-Ermittlungen: Bundestag debattiert neue Befugnisse für Polizei
Wichtige Fakten
- • Polizei soll künftig Gesichtserkennung und Sprachanalyse öffentlicher Daten nutzen dürfen.
- • Einsatz nur mit richterlicher Anordnung erlaubt.
- • Schwarz-rote Koalition will Rechtsgrundlage für Bundesebene schaffen.
- • Kritiker sehen Ende der Anonymität und Grundrechte gefährdet.
Hintergrund
Der Fall Daniela Klette im Jahr 2024 hatte den Impuls gegeben: Journalisten spürten die Ex-RAF-Terroristin mit kommerzieller Gesichtserkennungssoftware auf, während der Polizei dafür die Rechtsgrundlage fehlte. Nun will die schwarz-rote Koalition diese Lücke schließen.
Geplante Neuregelung
BKA und Bundespolizei sollen künftig per Software Fotos und Stimmen von Verdächtigen automatisch mit öffentlich zugänglichen Daten abgleichen und Analyse-Werkzeuge mit KI nutzen. Bundesinnenminister Dobrindt betont die Notwendigkeit für moderne Ermittlungsführung und verweist auf die richterliche Anordnungskontrolle.
Kontroverse
Bürgerrechtsorganisationen wie AlgorithmWatch und die Gesellschaft für Freiheitsrechte warnen vor einem Ende der Anonymität und unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffen. Der grüne Innenpolitiker von Notz bezeichnet die Pläne als „freiheitsfeindlich“ und moniert fehlende Kontrollmechanismen.
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