Leihmutterschaft in der EU: Unterschiedliche Regeln und wachsender Markt
Wichtige Fakten
- • In den Niederlanden ist altruistische Leihmutterschaft erlaubt, kommerzielle Vermittlung strafbar.
- • Italien verbietet Leihmutterschaft seit 2024 auch im Ausland mit hohen Strafen.
- • Dänemark erlaubt seit 2025 altruistische Leihmutterschaft unter Auflagen.
- • Der globale Markt für Leihmutterschaft wächst jährlich massiv.
- • Kritik: Der Begriff 'altruistisch' ist irreführend, da Leihmütter nicht bezahlt werden.
Vielfältige Regelungen in der EU
In der Europäischen Union unterscheiden sich die Regelungen zur Leihmutterschaft stark. Während Deutschland sie weiterhin verbietet, haben Nachbarländer wie die Niederlande, Belgien und Dänemark liberale Modelle etabliert. In den Niederlanden ist altruistische Leihmutterschaft erlaubt, aber die professionelle oder kommerzielle Vermittlung gilt als Straftat. Belgien hat keine spezifische Gesetzgebung, was die Praxis faktisch ermöglicht. Dänemark erlaubt seit 2025 altruistische Leihmutterschaft unter Auflagen und plant weitere Liberalisierungen.
Strenge Verbote in Südeuropa
Italien und Spanien hingegen verfolgen eine restriktive Linie. Italien verbietet Leihmutterschaft nicht nur im Inland, sondern stellt seit 2024 auch die Durchführung im Ausland unter Strafe, mit Geldbußen bis zu einer Million Euro und Freiheitsstrafen. Spanien hat die Regeln 2025 weiter verschärft: Für die Registrierung im Ausland geborener Kinder muss eine biologische Verbindung nachgewiesen werden. Auch Irland hat 2024 erstmals klare Regeln geschaffen und erlaubt altruistische Leihmutterschaft, auch für Alleinstehende.
Wachsender Markt und Kontroversen
Laut Soziologin Anika König von der FU Berlin wächst die Leihmutterschaftsindustrie weltweit rasant, auch weil sich immer mehr Länder für diese Praxis öffnen – etwa in Osteuropa (Ukraine, Georgien, Kasachstan) sowie in Lateinamerika, Kenia und Ghana. Der Begriff der altruistischen Leihmutterschaft steht jedoch in der Kritik, da er suggeriert, dass die Leihmutter unbezahlt bleibt, während andere an dem Prozess verdienen. Trotz unterschiedlicher Rechtsrahmen bleibt die Frage nach einer einheitlichen europäischen Regelung offen.
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