Machtkampf in Tschechien: Präsident Pavel erzwingt via Verfassungsgericht Teilnahme am NATO-Gipfel
Wichtige Fakten
- • Verfassungsgericht verpflichtet Premier Babis, Präsident Pavel zum NATO-Gipfel mitzunehmen.
- • Gericht entschied per einstweiliger Anordnung, endgültiges Urteil steht aus.
- • Premier Babis wollte Pavel aus Haushaltsgründen nicht dabeihaben.
- • General a.D. Pavel war früher Vorsitzender des NATO-Militärausschusses.
- • Ukraine-Hilfe und Verteidigungsausgaben bleiben Streitpunkt.
Eklat vor dem NATO-Gipfel
In Tschechien eskalierte ein Machtkampf zwischen Ministerpräsident Andrej Babis und Staatspräsident Petr Pavel. Streitpunkt war die Teilnahme am NATO-Gipfel Anfang Juli in Ankara. Babis wollte den Präsidenten nicht in seine Delegation aufnehmen – aus seiner Sicht ist die Regierung für die Außenpolitik zuständig. Der General a.D. Pavel hingegen bestand darauf, das Land als Repräsentant zu vertreten.
Verfassungsgericht greift ein
Das tschechische Verfassungsgericht entschied per einstweiliger Anordnung zugunsten des Präsidenten: Die Frist für die Akkreditierung lief am Freitag ab. Nach monatelangen vergeblichen Verhandlungen klagte Pavel auf sein Recht als Staatsoberhaupt, Tschechien bei internationalen Treffen zu vertreten. Die endgültige Entscheidung wird in einigen Monaten erwartet.
Hintergrund und Folgen
Der Premierminister kritisiert zudem die Verteidigungsausgaben des Landes. Statt der versprochenen zwei Prozent des BIP werden nur knapp unter dieser Marke ausgegeben. Außenminister Petr Macinka (Motoristen-Partei) bezeichnete Klage als Putsch. Die Opposition forderte seinen Rücktritt. Der Machtkampf in Prag dürfte trotz des vorläufigen Urteils weitergehen.
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