Pflegekassen mit 22,5 Milliarden Defizit bis 2029 – Warken plant strenge Reform
Wichtige Fakten
- • Defizit 2027: 7,5 Mrd. Euro, bisher 6 Mrd.
- • Bis 2029 droht Finanzlücke von 22,5 Mrd. Euro.
- • Seit 2017 verdoppelte sich die Zahl der Pflegebedürftigen auf über 6 Mio.
- • Keine Streichung von Pflegegraden, aber strengere Einstufung.
- • Patientenschützer fordern 9 Mrd. Euro Entlastung durch Bund.
Milliardenlücke wächst weiter
Die gesetzliche Pflegeversicherung steht vor noch größeren Finanzierungsproblemen als bisher angenommen. Laut übereinstimmenden Medienberichten rechnet Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für 2027 mit einer Finanzlücke von 7,5 Milliarden Euro – 1,5 Milliarden mehr als früher veranschlagt. Für 2028 droht ein Minus von über 15 Milliarden Euro. Nun geht Warken sogar von einer Gesamtlücke von bis zu 22,5 Milliarden Euro bis 2029 aus. Das teilte die Ministerin bei der Vorstellung des geplanten Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) mit.
Ursachen und Kritik
Als Hauptgrund für die Schieflage nennt Warken die Verdopplung der Anspruchsberechtigten seit 2017 auf über sechs Millionen. Sie verwies darauf, dass auch Kinder und Jugendliche mit ADHS erfasst werden. Dies sorgt für scharfe Kritik: Patientenschützer und die Linke werfen der Ministerin vor, Schwächste zu Sündenböcken zu machen. Der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, fordert, dass der Bund seine Schulden aus der Corona-Zeit bei den Pflegekassen zurückzahlt. Zudem müssten Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige sowie Ausbildungskosten aus Steuermitteln finanziert werden – das würde eine sofortige Entlastung von 9 Milliarden Euro bedeuten.
Reformpläne und Ausblick
Bis Mitte Mai will Warken einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorlegen. Dabei setzt sie auf strengere Einstufungen in die Pflegegrade 1 bis 3. Eine Streichung von Pflegegraden sei nicht geplant. Zudem soll ein Anspruch auf professionelle Pflegebegleitung eingeführt werden. Warken betont jedoch, die Pflegeversicherung sei eine „Teilleistungsabsicherung“ und könne nicht alle Kosten übernehmen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung unterstützt die Reform – ohne strukturelle Änderung drohe die Zahlungsunfähigkeit der Pflegekassen.
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