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Inland 07.05.2026, 02:42 Aktualisiert: 07.05.2026, 06:01

Neues Gesetz: Bundesregierung will Barrierefreiheit vorantreiben

Bundesregierung will Barrierefreiheit für private Anbieter gesetzlich vorschreiben.

Wichtige Fakten

  • Bundesregierung will Barrierefreiheit für private Anbieter gesetzlich vorschreiben.
  • Kritiker:innen bemängeln unbestimmte Begriffe wie 'unverhältnismäßige Belastung'.
  • Bundesgebäude müssen bis 2045 statt 2035 barrierefrei sein.
  • Verbände fordern mehr Verbindlichkeit für Unternehmen und Arztpraxen.

Bundesregierung plant Ausweitung der Barrierefreiheit

Die Bundesregierung will mit einer Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes die Barrierefreiheit verbessern. Erstmals sollen nicht nur öffentliche Stellen, sondern auch private Anbieter wie Arztpraxen oder Geschäfte Barrieren abbauen – allerdings nur, wenn dies zumutbar ist. Diese Einschränkung stößt bei Behindertenverbänden auf harsche Kritik: „Was ist unangemessen? Das bleibt völlig unklar“, bemängelt etwa Beate Bettenhausen vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen.

Verzögerung bei Bundesgebäuden und Lob für Detailfortschritt

Enttäuschung gibt es auch bei der selbst gesteckten Frist für Bundesgebäude: Statt bis 2035 sollen sie nun erst bis 2045 barrierefrei umgebaut sein. Der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel und der Unions-Abgeordnete Wilfried Oellers sehen noch Nachbesserungsbedarf. Positiv wird dagegen die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Gebärdensprache gewertet. Der Entwurf geht nun in den Bundestag – der Ausschuss für Arbeit und Soziales wird darüber beraten.

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