Tschechien ordnet Auslieferung von Rechtsextremistin Liebich an
Wichtige Fakten
- • Landgericht Pilsen ordnet Auslieferung von Liebich an.
- • Liebich wurde 2023 wegen Volksverhetzung zu 18 Monaten Haft verurteilt.
- • Sie ließ Geschlecht ändern und tauchte dann unter.
- • Im April 2026 wurde sie in Tschechien festgenommen.
Auslieferung angeordnet
Das Landgericht Pilsen in Tschechien hat die Auslieferung der verurteilten Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich nach Deutschland angeordnet. Liebich, die im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung verurteilt worden war, hatte die Haft nicht angetreten und war untergetaucht.
Einspruch möglich
Liebich erklärte vor Gericht, sie weigere sich, nach Deutschland ausgeliefert zu werden, da sie befürchte, in einem Männergefängnis ums Leben zu kommen. Das Gericht wies diese Sorge zurück und betonte, ihr drohten in Deutschland keine negativen Folgen wegen ihres Geschlechts. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; Liebich kann innerhalb weniger Tage Beschwerde einlegen.
Hintergrund
Der Fall hatte Aufmerksamkeit erregt, weil Liebich nach der Verurteilung ihr Geschlecht von männlich auf weiblich ändern ließ. Kritiker sehen darin einen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Sollte die Auslieferung vollzogen werden, ist eine Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz vorgesehen; ob sie im Frauengefängnis einsitzt, steht noch nicht fest.
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