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Politik 23.07.2026, 09:15

Verfassungsgericht: Heizungsgesetz-Verfahren war rechtens

BVerfG wies Klage gegen Heizungsgesetz-Verfahren ab.

Wichtige Fakten

  • BVerfG wies Klage gegen Heizungsgesetz-Verfahren ab.
  • Gericht: Keine Anhaltspunkte für Informationsvorenthaltung.
  • Eilverfahren war erfolgreich, Hauptsache nicht.
  • Gesetz wurde im September 2023 verabschiedet.

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage des früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gegen das Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) der Ampelkoalition abgewiesen. Heilmann hatte argumentiert, das Gesetzgebungsverfahren im Sommer 2023 sei überhastet gewesen und habe seine Rechte als Parlamentarier verletzt. Das Gericht sah jedoch keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass ihm Informationen vorenthalten wurden, und urteilte, dass das Verfahren insgesamt verfassungsgemäß war.

Urteilsbegründung

Die Vorsitzende Richterin Ann-Katrin Kaufhold stellte klar: „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits.“ Entscheidend sei, ob ein Austausch von Argument und Gegenargument möglich war. Das sei durch den ursprünglichen Gesetzentwurf und eine Formulierungshilfe gewährleistet gewesen. Der Senat entschied einstimmig, Heilmanns Antrag sei unzulässig.

Im Juli 2023 hatte ein Eilantrag Heilmanns das Gesetz kurz vor der Abstimmung vorübergehend gestoppt. Im nun abgeschlossenen Hauptsacheverfahren wurde jedoch das Gesamtverfahren betrachtet, das im September 2023 ohne weitere Änderungen verabschiedet wurde. Inzwischen ist das Gesetz durch ein weniger ambitioniertes Gebäudemodernisierungsgesetz der schwarz-roten Koalition ersetzt worden.

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