Vetternwirtschaftsvorwürfe erschüttern AfD vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt
Wichtige Fakten
- • AfD liegt in Umfragen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt bei fast 40 Prozent
- • Medien decken Beschäftigung von Verwandten in Abgeordnetenbüros auf
- • Rechtlich sind Über-Kreuz-Beschäftigungen im Bundestag nicht verboten
- • Parteiinterner Machtkampf zwischen Landesvorstand und Jan Wenzel Schmidt eskaliert
- • Bundesvorstand zeigt sich besorgt über möglichen Imageschaden
AfD vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt unter Druck
Knapp sieben Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sieht sich die AfD mit Vorwürfen der Vetternwirtschaft und internen Machtkämpfen konfrontiert, obwohl sie in Umfragen mit fast 40 Prozent deutlich führt. Medienberichte von Tagesschau, NDR und WDR decken auf, dass Verwandte mehrerer AfD-Politiker, darunter des Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund und des Landesvorsitzenden Martin Reichardt, in Büros von Parteikollegen beschäftigt waren. Diese sogenannten Über-Kreuz-Beschäftigungen sind rechtlich nicht verboten, werden aber als problematisch angesehen.
Interner Machtkampf eskaliert
Parallel zu den Vetternwirtschaftsvorwürfen eskaliert ein Machtkampf zwischen dem AfD-Landesvorstand Sachsen-Anhalt und dem früheren Generalsekretär Jan Wenzel Schmidt, dem Bereicherung und Untreue vorgeworfen wird. Schmidt kontert mit eigenen Vorwürfen und droht mit weiteren Enthüllungen. Innerhalb der Partei wächst die Sorge, dass die öffentliche Schlammschlacht der AfD schaden könnte, insbesondere da sie anderen Parteien oft Selbstbedienung vorwirft.
Reaktionen und Auswirkungen
Während Spitzenkandidat Siegmund die Vorwürfe als "riesige Kampagne" abtut und auf die Legalität verweist, zeigen sich andere Parteimitglieder besorgt. AfD-Mitglieder aus Sachsen-Anhalt fordern in einem Brief an den Bundesvorstand eine unabhängige Aufklärung und ein ordnendes Eingreifen, um die historische Chance auf eine Regierungsübernahme nicht zu verspielen. Der Bundesvorstand hat sich zwar eingeschaltet, aber noch keine klaren Maßnahmen beschlossen.
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